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ᐅ Schräge Fensterinnenseite und zu niedrige Raumhöhe?


Erstellt am: 10.11.20 07:39

user28111.11.20 08:19
Ja, danke erst einmal. : sorry, hast Recht. War zu eifrig.

Da die Deckenhöhe natürlich jetzt nicht mehr werden kann, wäre die Frage, wie man angemessen weiter vorgeht. Im Ergebnis käme vermutlich nur eine Mängelanzeige, ggf. verbunden mit einer Fristsetzung zur Beseitigung v. 3 Wochen (obwohl ja nicht möglich) in Frage, was auf eine Art Ausgleichzahlung hinauslaufen würde. Ich meine, Haus abreißen und neu bauen, ist keine tragfähige Option - für beide Seiten.

Ich stehe auch etwas vor dem Problem, dass die Endabnahme (d.h. noch 16% MwSt) im Dezember geplant ist/war.
Tolentino11.11.20 09:39
Stell erstmal sicher, dass wirklich Lichte Höhe mit Bezug auf Fertigfußboden gemeint war. Kann nämlich durchaus sein, dass Rohfußboden gemeint war und dann hättest du sogar noch gut Platz...
Zudem ist für eine gfs. gerechtfertigte Mängelanzeige der Vergleich mit der Bauleistungsbeschreibung ausschlaggebend. Nur wenn da drin steht, dass sich die Raumhöhen aus dem Grundriss ergeben und die dort gemachten Maße verpflichtend sind, kannst du einen Mangel anbringen.
Darf in deinem Land überhaupt unter 2,5m gebaut werden? In Berlin wäre das kein Wohnraum mehr im EG... Vielleicht kannst du darüber kommen.
Alessandro11.11.20 14:57
die Lichte Höhe/Raumhöhe ist IMMER Oberkante Fußbodenbelag bis Unterkante Geschossdecke! Wenn die Decke abgehängt ist, dann gilt die Unterkante der abgehängte Decke als Messpunkt.
Das ist ein Mangel, denn mit Fußbodenbelag kommst du auf (wenn überhaupt) 2,45m!

Und dass sich der Estrich in 3 Jahren um 3cm senkt, ist nicht nur falsch, sondern wäre auch fatal!
Tolentino11.11.20 16:39
Ersetze IMMER durch üblicherweise und ich bin bei dir. Ich habe schon Bauleistungsbeschreibungen gelesen in denen an einer Stelle Lichte Raumhöhe stand und dann erst später Lichte Rohbauhöhe.
Alessandro12.11.20 15:17
nein, da gibts nix zu diskutieren! Lichte Raumhöhe ist genau definiert!
Auch die lichte Rohbauhöhe ist IMMER Oberkante Rohfußboden und Unterkante Rohdecke und unterscheidet sich somit von der lichten Raumhöhe!
Tolentino12.11.20 15:48
Dann ersetze IMMER halt durch definitionsgemäß. Mir ging es nur darum, dass es uneinheitlich verwendet wird.
Und das mag ja dann auch falsch sein. nur wird deswegen beim fertig gebauten Haus das EG nicht auf einmal höher. Klar hat man dann wahrscheinlich gute Chancen auf einen finanziellen Ausgleich, aber wie hoch der aussehen muss, wäre ich jetzt überfragt.
raumhöheunterkantemängelanzeigerohfußbodenmangeloberkantefußbodenbelagrohbauhöhe