ᐅ Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber
Erstellt am: 11.10.20 15:06
SnomNRW20.10.20 16:22
Danke für Eure Antworten.
Hat jemand Erfahrung was den Heimfall aus Gründen des Eigenbedarfs angeht? Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.
Hat jemand Erfahrung was den Heimfall aus Gründen des Eigenbedarfs angeht? Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.
Tarnari20.10.20 16:24
Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.
nordanney20.10.20 16:26
SnomNRW schrieb:
Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.Nicht geregelt = ausgeschlossenSnomNRW20.10.20 16:34
nordanney schrieb:
Nicht geregelt = ausgeschlossenok, d. h. sofern im Vertrag unter "Heimfallgründe" nicht steht, d) auf Grund von Eigenbedarf, hat der Erbpachtgeber keine Chance anzumelden? Das Netz, auch renomierte Seiten, sehen das mal so, mal so.SnomNRW20.10.20 16:36
Tarnari schrieb:
Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.Tarnari20.10.20 16:49
SnomNRW schrieb:
Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.Ich meinte, wer der Erbpacht-Geber ist.Gemeinde, Kirche, Privatperson...
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