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ᐅ Sichtschutz sibirische Lärche, Rhombus 1,80m - späteres Einspruchsrecht?


Erstellt am: 01.10.20 16:37

Tarnari02.10.20 16:26
Danke dir. Das hatte ich allerdings alles schon gelesen.
Kann denn einer sagen, ob die später bauenden Nachbarn in irgendeiner Form dagegen vorgehen können, wenn der Zaun eben schon da wäre?
Wenn ja, muss man im schlimmsten Fall einen Rückbau befürchten?
11ant02.10.20 16:37
Tarnari schrieb:

Kann denn einer sagen, ob die später bauenden Nachbarn in irgendeiner Form dagegen vorgehen können, wenn der Zaun eben schon da wäre?
In einem der besagten Threads ging es auch darum, wenn ich recht erinnere: in der Weise, daß die Frist nicht für einen Nachbesitzer neu begänne. Ein "später bauender Nachbar" meint in Deiner Frage ja wohl jemanden, der das Grundstück noch nicht erworben hat ? - dann wäre der Nachbar im Sinne der Beteiligung eben der jetzige Eigentümer des Grundes - Nachbar im Sinne der Nachbarrechtes ist nicht nur, wer sein Grundstück bereits selbst besiedelt.
Steven02.10.20 17:12
Hallo

Nachtigall, ick hör dir trapsen.
Ein 1,80 Meter hoher Sichtschutz wird keinen stören. Vorausgesetzt er befindet sich vollumfänglich auf dem Grundstück vom Threadstarter. Ich befürchte, der Sichtschutz soll auf die Grenze, um Fläche zu sparen. Dann wäre das eine ganz andere Diskussion.

Steven
Tarnari02.10.20 18:11
Steven schrieb:

Hallo

Nachtigall, ick hör dir trapsen.
Ein 1,80 Meter hoher Sichtschutz wird keinen stören. Vorausgesetzt er befindet sich vollumfänglich auf dem Grundstück vom Threadstarter. Ich befürchte, der Sichtschutz soll auf die Grenze, um Fläche zu sparen. Dann wäre das eine ganz andere Diskussion.

Steven
Hat das eine Auswirkung?
Die Zaun muss nicht auf die Grenze. Die paar cm sind völlig egal.
Bei der Hälfte des Grundstückes geht das eh nicht, da auf der Grenze an zwei Seiten der Kindergarten seinen Zaun hat.
nordanney02.10.20 20:11
Tarnari schrieb:

Hat das eine Auswirkung?
Jep. Auf der Grenze kann es den Nachbarn stören (wer und wann auch immer) - Folgen hast Du dann ja auch gelesen. Auf Deinem Grundstück kannst Du gerne so einen Zaun bauen. Ist ja keine Einfriedung. Wenn der Nachbar dann eine Einfriedung möchte, musst Du eben mit einem zweiten Zaun auf der Grenze leben (den Du ggf. auch mitbezahlen darfst).
Tarnari02.10.20 20:38
nordanney schrieb:

Jep. Auf der Grenze kann es den Nachbarn stören (wer und wann auch immer) - Folgen hast Du dann ja auch gelesen. Auf Deinem Grundstück kannst Du gerne so einen Zaun bauen. Ist ja keine Einfriedung. Wenn der Nachbar dann eine Einfriedung möchte, musst Du eben mit einem zweiten Zaun auf der Grenze leben (den Du ggf. auch mitbezahlen darfst).
Alles klar. Das hab ich.
Was mir noch nicht deutlich genug rausgekommen ist. Angenommen, er steht auf der Grenze, besteht Anspruch auf Rückbau?
zaungrundstückrückbausichtschutzeinfriedung