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ᐅ Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben


Erstellt am: 23.09.20 00:18

K1300S24.09.20 08:58
Escroda schrieb:

Mir bringt es Einnahmen.
musik_de24.09.20 13:06
Escroda schrieb:


Mir schon. Ob's dem TE nützt, liegt an seinem Verlangen nach Unabhängigkeit. Ich bevorzuge maximale Unabhängigkeit, die bei einem Doppelhaus natürlich schon eingeschränkt ist. Jetzt gibt es je nach Bebauungsplan Festsetzungen viele Stufen der Abhängigkeit. Man könnte eine gemeinsame Zufahrt machen, gemeinsame Stellplätze oder die angesprochene Aufteilung nach WEG. Zur besseren Einschätzung fehlen viele Informationen:
- von wann ist der Bebauungsplan (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Nebenanlagen)
- was setzt er noch fest (Nebenanlagen, Höhen)
- exakte Geländehöhen
- was ist dem TE wichtig (Prioritätenliste)
Hier mal ein Vorschlag mit den bisher offenbarten Präferenzen (Gleichheit und maximaler Südgarten):
[ATTACH alt="Lageplan.png"]51589[/ATTACH]

Da Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl Verhältniszahlen sind, ist die mögliche bauliche Ausnutzung der Grundstücke natürlich von der Grundstücksgröße abhängig. Gerechtigkeit ist also nur herstellbar, wenn nicht nur das Baufenster mittig geteilt wird, sondern auch die Teilgrundstücke flächengleich sind.

Herzlichen Dank für die Kommentare und Vorschläge.

Ich bevorzuge auch maximale Unabhängigkeit von den Nachbarn. Ich kenne den Baupartner seit ein paar Tagen, er ist zweifellos ein netter Mensch, aber man kann die Zukunft nicht vorhersagen.

Mein Wunsch ist es, so viel wie möglich nichts gemeinsam zu haben außer der Trennwand.

Ich füge die Bebauungsplan-Informationen hinzu. Der ursprüngliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1993. Das letzte Update ist auf den Bildern zu sehen.

Ich bevorzuge es, ein Haus von ca. 150 m² plus Garage und Carport für jeweils 1 Auto plus eine anständige Terrasse auf beiden Seiten des Hauses zu bauen.

Ebenfalls beigefügt ist ein Vorschlag des Eigentümers.

Der Eigentümer hat uns gerade mitgeteilt, dass er eine Teilung erst nach dem NotarTermin zulassen wird und er keine Verantwortung für die Teilung oder das Fehlen derselben trägt.

Sehen Sie irgendwelche Probleme damit?

Rotes, unregelmäßiges Grundstück innerhalb gelber Parzellenlinien; Fläche 501,60 m².


Zweispaltige Planungsseite mit Festsetzungen, Geltungsbereich und Bauvorschriften.


Legende eines Bebauungsplans: Symbole für Verkehrflächen, Garagen, Stellplätze und Grünflächen.
Escroda24.09.20 16:03
musik_de schrieb:

Mein Wunsch ist es, so viel wie möglich nichts gemeinsam zu haben außer der Trennwand.
Na dann, da nebeneinander liegende Zufahrten nicht erlaubt sind:

Lageplan eines Grundstücks mit zwei zentralen Whs-Gebäuden, Ga-Randbauten, Haupt- und Nebensstr.
musik_de schrieb:

Ebenfalls beigefügt ist ein Vorschlag des Eigentümers.
Find' ich doof.
musik_de schrieb:

Sehen Sie irgendwelche Probleme damit?
Ja, wenn auf den Baupartner kein Verlass ist. Kommt dann ganz auf die Vertragsgestaltung an.
11ant24.09.20 16:29
Ein Doppelhaus "über Eck" findet sich hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/doppelhaus-mit-ungleichen-haelften-verschiedene-grundrisse.29304/
musik_de schrieb:

Der Eigentümer hat uns gerade mitgeteilt, dass er eine Teilung erst nach dem NotarTermin zulassen wird und er keine Verantwortung für die Teilung oder das Fehlen derselben trägt.
Mir mangelt es gerade an Muße zu suchen, aber auch die Problematik "einer kauft das Ganze und gibt dem anderen die zweite Hälfte weiter" hatten wir hier erst in den letzten Wochen beim Wickel.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg24.09.20 16:30
musik_de schrieb:

Herzlichen Dank für die Kommentare und Vorschläge.
Unser Escroda ist Vermesser von Beruf und ernährt sich von solchen Aufträgen. Ich gönne ihm natürlich gute Geschäfte
musik_de schrieb:

aber man kann die Zukunft nicht vorhersagen.
musik_de schrieb:

Mein Wunsch ist es, so viel wie möglich nichts gemeinsam zu haben außer der Trennwand.
So was kann man klipp und klar und ohne wenn und aber durch Sondernutzungsrechte dingfest machen.
musik_de24.09.20 19:33
Escroda schrieb:

Na dann, da nebeneinander liegende Zufahrten nicht erlaubt sind:
[ATTACH alt="Lageplan2.png"]51613[/ATTACH]

Find' ich doof.

Ja, wenn auf den Baupartner kein Verlass ist. Kommt dann ganz auf die Vertragsgestaltung an.
Nochmals vielen Dank. Und auch an , um mich wissen zu lassen, dass Escroda ein Vermesser ist. Wir sprechen von einem Grundstück in Fürstenfeldbruck in Bayern. Wenn es interessiert sind, werde ich sehr gerne sprechen. Stattdessen werde ich dankbar sein, weil wir keine Erfahrung haben und wenn das Land auf freundliche Weise entschieden werden könnte, wird dies wirklich eine wichtige Grundlage für eine gute Nachbarschaft sein.

Wenn ich das richtig verstehe, entspricht das, was oben vorgeschlagen haben, dem, was der makler mit 441 qm und 559 qm vorgeschlagen hat. Richtig? Es gab eine Frage, ob 55 qm für Nebenanlagen für den Besitzer eines kleineren Teils ausreichen werden. oder gibt hier irgendwelche Probleme?

Wie kann ich mit dem Baurpartner eine wasserdichte Vereinbarung treffen, um das Land nach der Ernennung zum Notar wirklich zu teilen?

Danke und Grüße
M
baupartnerbebauungsplanteilungvermesser