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ᐅ Netto Kaltmiete Mietvertrag Klausel für Immobilienkredit


Erstellt am: 27.08.20 15:14

kaufenzudritt27.08.20 16:21
Ja, wie gesagt, die Finanzberaterin hat sich da reichlich schwammig ausgedrückt und im Kreditvertrag steht da keine Zeit drin, bis zu der wir den Mietvertrag nachliefern müssen.
Genaugenommen steht das schon drin, unter "Ergänzende Vereinbarungen":
"Auszahlungsrelevante Auflagen - Der Mietvertrag zum Beleihungsobjekt mit einer Nettokaltmiete von min. xy EUR pro Monat ist vorzulegen".
So wie ich das lese, müssten sie also gar nicht erst auszahlen, wenn kein Mietvertrag vorliegt.
Laut unserer Beraterin ist die Bedingung NICHT an die Auszahlung geknüpft, ich nehm also an die Bank hat da Spielraum, ist aber vertraglich damit abgesichert.

Ich fürchte das war einfach schlecht kommuniziert, vermutlich von beiden Seiten, weil wir nicht ganz klar gesagt haben, dass es auch sein kann, dass wir gar keinen Mieter finden, von der Beratung, weil es da so klang, als ob das auch nach der Auszahlung niemanden bei der Bank mehr interessiert.
Wie gesagt, war für uns auch nicht so wichtig, weil wir nicht auf die Miete angewiesen wären.
Aber nochmal ganz blöd gefragt...sollen wir die Beraterin da nachfühlen lassen, oder sollen wir das selber übernehmen...?
K1300S27.08.20 16:23
Ähem, hast Du nicht eben behauptet, die Auflage gelte nach Auszahlung? Das wäre aber für mich das Gegenteil von auszahlungsrelevant.

Wenn im Vertrag nichts Bindendes drinsteht, wäre ich entspannt, sonst siehe So wie ich das lese - und da ist es auch egal, was die Bank sagt - gibt es aber kein Geld ohne Mietvertrag.
kaufenzudritt27.08.20 16:26
So hat uns das die Finanzberaterin erklärt. Das sei eben nur eine "softe" bedingung. Ich lese den O-Ton im Vertrag anders, aber ich kenn mich da auch nicht aus, und letzten Endes kanns ja schon sein, dass das eher so eine pro-Forma Klausel ist, die in der Regel keine Konsequenzen hat.

Letzten Endes ärgere ich mich jetzt auf jedenfall tierisch über die mangelhafte Kommunikation von beiden Seiten. Wir haben offenbar nicht klar genug gemacht, dass für uns die Vermietung nur eine Option ist und die Beraterin hat uns immer gesagt, das sei nicht relevant...
Tamstar27.08.20 16:29
Ich würde mich da nicht auf eine Beraterin verlassen. Der ist am Ende wohl egal, ob ihr das Geld von der Bank bekommt oder nicht.
Oder ist es die Beraterin der finanzierenden Bank?
T_im_Norden27.08.20 16:37
Das einzig relevante ist das was im Vertrag steht.
Und da ist klar formuliert das Ihr einen Mietvertrag braucht, sonst muß die Bank nicht auszahlen.
BackSteinGotik27.08.20 19:02
kaufenzudritt schrieb:

So hat uns das die Finanzberaterin erklärt. Das sei eben nur eine "softe" bedingung. Ich lese den O-Ton im Vertrag anders, aber ich kenn mich da auch nicht aus, und letzten Endes kanns ja schon sein, dass das eher so eine pro-Forma Klausel ist, die in der Regel keine Konsequenzen hat.

Letzten Endes ärgere ich mich jetzt auf jedenfall tierisch über die mangelhafte Kommunikation von beiden Seiten. Wir haben offenbar nicht klar genug gemacht, dass für uns die Vermietung nur eine Option ist und die Beraterin hat uns immer gesagt, das sei nicht relevant...

Die Beraterin "sagt" - du liest den real existierenden & zu unterschreibenden Vertrag. Was hat wohl mehr Belang? Pro-forma, in der Regel keine Konsequenzen, etc. - wenn es der Bank egal wäre, stünde dort keine Klausel. Da du diese Vermietung nur als vage Option siehst, bleibt dir nichts anderes übrig als Nachverhandeln oder evtl. die Konsequenzen durch die Bank zu tragen..
mietvertragklauselvermietung