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ᐅ Rohrverlauf nicht im Plan eingezeichnet


Erstellt am: 28.07.20 10:41

Klärbär28.07.20 10:41
Hallo zusammen,

ich hoffe ich habe das richtige Forum für diese Frage erwischt

Wir haben Anfang des Jahres eine Neubau Wohnung in Mannheim gekauft und beim Kaufvertrag wurde und folgender Plan vorgelegt.


Grundriss eines Gebäudes mit roter schraffierter Außenwand, Pfeilen und roten Kästen.

Nachdem der Rohbau fertig war wurden ohne weitere Informationen einfach Rohre durch die zwei markierten Stellen gezogen und haben insgesamt circa 20x20cm Raum weg genommen. Siehe Fotos.


Leerer, unfertiger Raum mit Betonboden, Fenster rechts, lose Kabel von der Decke.

Leerer Raum mit grünem, senkrechtem Pfeiler-Schrank in der Raumecke vor einer weißen Wand.

Es ist das Schlafzimmer und ein der Kinderzimmer betroffen.
Hierdurch entsteht nicht nur eine ungleichmäßige Optik in den Zimmern, sondern es kommen auch noch hoch Stornokosten für die Schlaf- und Kinderzimmer möbel hinzu, die wir bereits auf Basis des Grundrisses bestellt haben.

Meine Fragen zu dem Thema wären
1. Ist des in einem Neubau üblich Rohre durch den Wohnbereich zu verlegen?
2. Hätte uns der Bauherr vorher informieren müssen?
3. Kann der Bauherr für die Stornogebühren belangt werden?
4. Ist eine Kaufpreissenkung denkbar?
5. Wäre es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen?

Vielen Dank.
Tassimat28.07.20 11:16
Klärbär schrieb:

1. Ist des in einem Neubau üblich Rohre durch den Wohnbereich zu verlegen?
Naja, irgendwo müssen die Rohre runter. Eigentlich gibt es dazu Installationsschächte, die von Anfang an in der Planung hätten drin sein müssen. Die legt ein guter Architekt so, dass die Klospüling nicht durch das Wohnzimmer saust. Was ist denn in den Abkofferungen drin? Heizung, Strom oder am schlimmsten Abwasser?
Klärbär schrieb:

2. Hätte uns der Bauherr vorher informieren müssen?
3. Kann der Bauherr für die Stornogebühren belangt werden?
4. Ist eine Kaufpreissenkung denkbar?
5. Wäre es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen?
Diese Fragen hängen stark vom Vertrag ab und wie verbindlich der Grundriss ist. Das musst du nochmal alles im Detail durchlesen und prüfen (lassen). Dir fehlen jetzt 2 * 0,2*0,2m² Fläche.
Also bevor du den Anwalt einschaltest sprich erstmal mit dem Bauunternehmen was das soll, auf welcher Grundlage er das veranlasst hat. Zeig ihm den Plan und verlange einen Rückbau (auch wenn es unwahrscheinlich ist).
Scout28.07.20 11:28
1. Eher nicht. Üblich ist Flur, Abstell, Bad. Küche. Evt. wollte der oben drüber kurzfristig noch den Grundriss geändert haben und sein Bad anders oder größer usw.

3. Eher nein. Dir ist schon klar dass auf dem Bau gilt: Planmaße ungleich Rohbaumaße ungleich fertige Maße. Ein Bau ist keine Präzisonsmaschine, von daher schon arg blauäugig...Da hätte ich mit der Bestellung das Aufmaß abgewartet.

4. Wegen 0,08 m2? Bei 100 m2 oder so sind das weniger als 1/1000 der Fläche! Nein, da nimmt der Putz ja schon mehr weg wenn du 3 mm mehr davon in der ganzen Wohnung aufträgst.

5. Für den Anwalt sicherlich ;o)

Ich würde mit dem Bauleiter reden und das so darlegen, Aber irgendwo müssen die Abwasser und Wasserrohre, Stromkabel und Lüftungsrohre in einem Mehrfamilienhaus ja geführt werden, evt. ist eine andere Führung möglich, die euch mehr entgegenkommt.
Klärbär28.07.20 11:39
Und danke dir für die schnelle Antwort.
Tassimat schrieb:

Naja, irgendwo müssen die Rohre runter. Eigentlich gibt es dazu Installationsschächte, die von Anfang an in der Planung hätten drin sein müssen. Die legt ein guter Architekt so, dass die Klospüling nicht durch das Wohnzimmer saust. Was ist denn in den Abkofferungen drin? Heizung, Strom oder am schlimmsten Abwasser?
Leider waren keinerlei Informationen zu den Schächten vorhanden, zu mindestens im Grundriss nicht. Laut Bauherren läuft dort tatsächlich das Abwasser durch, soll aber sehr gut isoliert sein.
Tassimat schrieb:

Diese Fragen hängen stark vom Vertrag ab und wie verbindlich der Grundriss ist. Das musst du nochmal alles im Detail durchlesen und prüfen (lassen). Dir fehlen jetzt 2 * 0,2*0,2m² Fläche.
Also bevor du den Anwalt einschaltest sprich erstmal mit dem Bauunternehmen was das soll, auf welcher Grundlage er das veranlasst hat. Zeig ihm den Plan und verlange einen Rückbau (auch wenn es unwahrscheinlich ist).
Laut dem Vertrag sind "geringfügige Abweichungen" kein Grund auf eine Kaufpreisminderung. Der Bauherr kennt das Problem schon und beruft sich auf die Aussage "Irgendwo müssen die Rohre ja hin und diese müssen auch nicht im Grundriss stehen."
Klärbär28.07.20 11:41
Scout schrieb:

1. Eher nicht. Üblich ist Flur, Abstell, Bad. Küche. Evt. wollte der oben drüber kurzfristig noch den Grundriss geändert haben und sein Bad anders oder größer usw.

3. Eher nein. Dir ist schon klar dass auf dem Bau gilt: Planmaße ungleich Rohbaumaße ungleich fertige Maße. Ein Bau ist keine Präzisonsmaschine, von daher schon arg blauäugig...Da hätte ich mit der Bestellung das Aufmaß abgewartet.

4. Wegen 0,08 m2? Bei 100 m2 oder so sind das weniger als 1/1000 der Fläche! Nein, da nimmt der Putz ja schon mehr weg wenn du 3 mm mehr davon in der ganzen Wohnung aufträgst.

5. Für den Anwalt sicherlich ;o)

Ich würde mit dem Bauleiter reden und das so darlegen, Aber irgendwo müssen die Abwasser und Wasserrohre, Stromkabel und Lüftungsrohre in einem Mehrfamilienhaus ja geführt werden, evt. ist eine andere Führung möglich, die euch mehr entgegenkommt.

Vielen Dank, dann werde ich es wohl oder übel darauf beruhen lassen. Beim nächsten Haus bin ich schlauer
Tassimat28.07.20 11:43
Klärbär schrieb:

Vielen Dank, dann werde ich es wohl oder übel darauf beruhen lassen. Beim nächsten Haus bin ich schlauer
Ok, dann scheint die Änderung doch nicht so gravierend für euch zu sein

Aber ganz so voreilig würde ich das nicht akzeptieren. Auf jeden Fall solltest du mal überprüfen, wie laut das ist, wenn da das Abwasser durchläuft. Direkt live ausprobieren.
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