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ᐅ Baugrundstück - Zufahrtsweg, Meinungen


Erstellt am: 16.07.20 18:34

stefan8216.07.20 18:34
Hallo Zusammen,

wir haben eventuell ein Baugrundstück gefunden.
Was uns allerdings noch umtreibt, ist die Tatsache, dass es sich um ein Baugrundstück handelt, das nur über einen Privatweg mit geteiltem Wegerecht mit dem Nachbarn zugänglich ist. Jeder (wir haben Grundstück 12) und der der Eigentümer von Grundstück 10 wird jeweils 2m der Auffahrt kaufen. Allerdings ist diese zu schmal, so dass ein gegenseitiges Wegerecht eingeräumt werden soll.

Aussage vom Vermittler der Grundstücke:
Es wird ein gemeinsames Nutzungsrecht geben da 2m zu schmal sind und eine Auffahrt breiter sein muss. Die Überwegung wird im Grundbuch gesichert und ist Teil des Kaufvertrags.

Anbei ein Ausschnitt vom Vermessungsplan. Habt ihr Bedenken oder ist sowas gängige Praxis?

Lageplan: Parzellen 8–13 mit roten Grenzen; Kreisfläche 12; Flächen ca. 658–763 m².
11ant16.07.20 18:45
stefan82 schrieb:

ist sowas gängige Praxis?
En detail in jedem Fall ein bißchen anders, aber grundsätzlich ist so eine Konstellation leider (bei neu hergestellten Hinterlieger-Bauplätzen) keine Rarität mehr. "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" schimpft sich der Suchbegriff genauer, zu dem Du hier einige Beiträge finden solltest. "Sonst" gibt es keine Besonderheiten ? (Du hast jetzt nur Maße dargestellt, keine Höhenlinien oder dergleichen). Also, wenn das Grundstück keine "weiteren" Macken hat, ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange, da sind andere Grundstücke noch weiter von Platz 1 der Schönheitskonkurrenz entfernt - jedenfalls die, die am Markt sind.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tolentino17.07.20 12:28
Mit so einem geteilten Privatweg bist du sogar "besser dran" als manch anderer.
Ich besitze zum bsp. das gesamte vordere Grundstück und muss trotzdem ein Geh-,Fahr-und Leitungsrecht einräumen.
Also mein Eigentum, aber der andere nutzt es auch und ich darf es nicht nutzen wie ich will, weil es frei gehalten werden muss.
Zum Glück verstehe ich mich ganz gut mit dem Hinterlieger und mach da jetzt auch meine Auffahrt hin, aber ein anderer Weg wäre mir auch recht gewesen.

Also was ich sagen will: Dieser geteilte Privatweg wäre für mich keinesfalls ein Hinderungsgrund das Grundstück zu kaufen, wenn sonst alles passt.
Escroda17.07.20 20:40
Tolentino schrieb:

Mit so einem geteilten Privatweg bist du sogar "besser dran" als manch anderer.
Ja, aber auch schlechter als es nötig wäre.
stefan82 schrieb:

Habt ihr Bedenken oder ist sowas gängige Praxis?
Weder noch. Objektiv betrachtet ist diese Lösung nur grober Unfug. Subjektiv aus der Perspektive des Verkäufers ist es Gewinnoptimierung, aus der Perspektive der Käufer teurer Quell für Streitigkeiten.
Kannst Du nicht über die Fläche zwischen 12 und 42 erschließen?
stefan8217.07.20 21:28
Nein das geht leider nicht über 42, da dort ein Spazierweg hinkommt.
stefan8221.07.20 20:32
Hallo Zusammen,

noch eine Frage:

Der Verkäufer hat für das Baugebiet zwar den Erschließungsauftrag, will dann aber nur bis zum Beginn unseres Grundstücks (somit Beginn des Privatweges) die Versorgungsleitungen legen. Aussage: "Wir verlegen keine Leitungen auf Privatgrundstücken". Man muss dazu sagen, dass wir für die Auffahrt den vollen Kaufpreis zahlen sollen und dann ein wenig benachteiligt fühlen im Vergleich mit den anderen Grundstückseigentümern, ohne Privatweg.

Wir haben dann natürlich das Problem, dass die Leitungen bis nach oben zum "eigentlichen" Grundstück gelegt werden müssen.
Habt ihr Erfahrungen, was da an Kosten auf uns zukommen könnten und welche Probleme auftreten könnten?

Das trifft auch auf die Telekommunikationsleitungen zu. Beispielsweise will ein Unternehmen (nicht Telekom) Glasfaser in das Gebiet legen.

Vielen Dank und viele Grüße
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