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ᐅ Dachgeschoss mit Dachterrasse -> Vollgeschossberechnung


Erstellt am: 24.06.20 10:27

SimVo9124.06.20 10:27
Hallo zusammen,
Plane aktuell den Umbau meines Elternhauses und habe ein Frage zur Berechnung des Vollgeschosses. Habe auf Nachfrage zur Berechnung vom Baurechtsamt einen Auszug bekommen, welche die Berechnung definiert... leider komme ich damit nicht ganz klar:

Erlass des Innenministeriums zur Anrechnung von Dachgeschossflächen, 1974.

Für ein Vollgeschoss muss das Dachgeschoss mindestens über 2/3 der Fläche des darunterliegenden Stockwerks eine lichte Höhe von 2,3m haben. Wie ist dies nun, wenn man eine Dachterrasse einplant? Diese besitzt ja keine lichte Höhe soweit ich das verstehe.... gilt sie dann zur Fläche über 2,3m oder unter 2,3m..... in neueren Plänen habe ich gelesen das eine Dachterrasse bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird... durch den Wortlaut "der Grundfläche des Darunterliegenden Geschosses" müsste jedoch auch die Dachterrasse berücksichtigt werden...

Genauerer Hintergrund ist, dass ich kein weiteres Vollgeschoss bauen darf und somit für mich interessant wäre ob über einen Ausbau mit Gauben ein Vollgeschoss vermieden werden kann, in dem ich eine etwas größere Dachterrasse einplanen würde.

Hoffe ihr könnt mir helfen und danke schon einmal für eure Aufmerksamkeit.

Grüße
Sim91
cschiko24.06.20 10:48
Also ich blicke noch nicht ganz durch, wieso willst du die Dachterrasse größer bauen? Was versprichst du dir davon? Das Dachgeschoss darf dennoch nur auf max. 2/3 der Fläche (bezogen auf das Geschoss darunter) eine Höhe von mehr als 2,30 haben. Das heißt wird das Geschoss unter dem Dachgeschoss mit z.B. 80m² angesetzt, dann darfst du im DG auf max. 53m² (Grundfläche) eben die lichte Höhe von 2,30 überschreiten. Ein Dachterrasse von mal absolut übertrieben 100m² bringt dir da nix.
SimVo9124.06.20 11:00
Ist auch möglich, dass ich alles etwas Falsch interpretiere und so auslege das es für mich passt... mein Gedanke ist, wenn, wie in deinem Beispiel, das unten liegende Geschoss 80m² hat und man auf dem Dach eine 27m²große Dachterrasse hat, darf dann der Rest des Geschosses (also die 53m²) zu 100% die lichte Höhe von 2,30+m haben?

Also ich meine keine ausgelagerte Dachterrasse (oder wie man das nennt....), sondern etwas in der Art, nur eben mit dem Restlichen Geschoss auf Vollgeschoss höhe....
Dachterrasse eines Wohnhauses mit Outdoor-Möbeln und Glasfronten.
ypg24.06.20 11:05
Definiere einfach mal Umfassungswände.
Beschäftige Dich mit lichter Raumhöhe und lass mal die Dachterrasse weg.
cschiko24.06.20 11:06
So müsste das eigentlich sein! Denn es geht dabei am Ende rein um den Fakt das höchstens 2/3 des DG eben die lichte Raumhöhe aufweisen. Die Dachterrasse zählt da dann nicht zu, du könntest also das weitere 1/3 eben als Dachterrasse gestalten oder eben du hast dort eben eine lichte Höhe <2,30m.

Einzige Einschränkung damit das DG kein Vollgeschoss ist, ist eben das du auf höchstens 2/3 der Fläche eine lichte Höhe von 2,30m hast.
SimVo9124.06.20 11:18
ypg schrieb:

Definiere einfach mal Umfassungswände.
Umfassungswände sind die Außenwände des Hauses... jedoch werden diese im Auszug nur als Grundlage für die Berechnung der Geschossfläche verwendet welche für mich nicht wirklich relevant ist (Geschossfächenzahl von 0,7 und ein Grundstück mit 1016m²... aktuelle Grundfläche aktuell etwa 140m² mit 1 Vollgeschoss... daher habe ich von der Geschossfläche noch sehr viel Spielraum.)
ypg schrieb:

Beschäftige Dich mit lichter Raumhöhe und lass mal die Dachterrasse weg.
Ich habe mich eigentlich schon gut in die lichte Raumhöhe usw eingelesen... verstehe nicht genau wieso ich die Dachterrasse weg lassen soll... da ich mir diese unbedingt wünsche und eigentlich nur wissen möchte ob diese zu der Fläche mit geringerer Raumhöhe als 2,3m dazu gezählt wird.
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