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ᐅ KfW Förderung mit Tilgungszuschuss für mich möglich?


Erstellt am: 20.06.20 20:18

hausera20.06.20 20:18
Hallo,

wir möchten uns eventuell eine Wohnung kaufen.
Die Wohnung befindet sich in einem 5-Parteien Haus das sich noch im Bau befindet. Es wird als KfW55 Haus/Wohnung angepriesen.
Eine Teilungserklärung der einzelnen Wohnungen besteht schon.
Wenn ich die Wohnung kaufe, kann ich dann den Tilgungszuschuss bekommen, oder gilt das nur für den Bauherren bzw. den, der jetzt in der Teilungserklärung steht?
Ich verstehe sowieso nicht, wieso es schon eine Teilungserklärung gibt und wer die Leute der einzelnen Wohnungen sind, die darin aufgeführt sind? Ich dachte eine Teilungserklärung wird erstellt wenn die tatsächlichen Käufer (also ich) die Wohnung kaufen.

Falls ich die Förderung erhalten könnte, wäre es dann so, dass wenn ich einen Kredit von 120.000€ aufnehme, quasi 18.000€ geschenkt bekommen, die ich nicht zurückzahlen muss?
Da wäre ich ja blöd wenn ich das nicht in Anspruch nehmen würde, weil das Haus ja so oder so KfW55 sein wird
nordanney20.06.20 20:34
hausera schrieb:

Wenn ich die Wohnung kaufe, kann ich dann den Tilgungszuschuss bekommen,
Ja.
hausera schrieb:

Ich verstehe sowieso nicht, wieso es schon eine Teilungserklärung gibt
Eine Teilungserklärung hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
hausera schrieb:

ch dachte eine Teilungserklärung wird erstellt wenn die tatsächlichen Käufer (also ich) die Wohnung kaufen.
Du musst das Haus vorher aufteilen, sonst gibt es nichts, was du kaufen könntest. Jeder, der ein Mehrfamilienhaus besitzt, kann es aufteilen lassen Du musst das Haus vorher aufteilen, sonst gibt es nichts, was du kaufen könntest. Jeder, der ein Mehrfamilienhaus besitzt oder baut, kann es aufteilen lassen
HilfeHilfe20.06.20 20:39
Eyo kriegst du ... ansonsten passen die Finanzen ?
hausera20.06.20 20:40
Vielleicht wäre ich auch gar nicht der Ersterwerber, dann bekäme ich wahrscheinlich gar keine Förderung.
nordanney schrieb:

Ja.

Eine Teilungserklärung hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Du musst das Haus vorher aufteilen, sonst gibt es nichts, was du kaufen könntest. Jeder, der ein Mehrfamilienhaus besitzt, kann es aufteilen lassen Du musst das Haus vorher aufteilen, sonst gibt es nichts, was du kaufen könntest. Jeder, der ein Mehrfamilienhaus besitzt oder baut, kann es aufteilen lassen

Ich verstehe, dass das Haus erst geteilt werden muss, nur weiß ich nicht wer die Personen sind, die jetzt laut Teilungserklärung der jeweiligen Wohnung zugeordnet sind. Das sind ja nicht die Personen die die Wohnung letztendlich kaufen.
Also ich frage mich, ob ich dann der Erstkäufer wäre, denn wohl nur der Erstkäufer kann die Förderung erhalten.
Also eine Teilungserklärung liegt vor, mit irgendwelchen Namen je Wohnung, offiziell verkauft ist aber noch keine Wohnung, die werden ja zum,Kauf angeboten. Ich verstehe das nicht
hausera20.06.20 20:42
HilfeHilfe schrieb:

ansonsten passen die Finanzen ?
Ja, denke das müsste gut passen, stehen ja erst am Anfang, hatten noch keinen Banktermin
nordanney20.06.20 21:19
hausera schrieb:

Ich verstehe, dass das Haus erst geteilt werden muss, nur weiß ich nicht wer die Personen sind, die jetzt laut Teilungserklärung der jeweiligen Wohnung zugeordnet sind.
Im Normalfall teilt der Eigentümer des Grundstückes = Bauträger das Haus. In der Teilungserklärung können keine unterschiedlichen Eigentümer stehen. Das ist unmöglich, da das Haus erst gebaut werden muss!!! Erst dann kann das Eigentum umgeschrieben werden. Außerdem könnte es Dir auch total egal sein, ob da Donald Duck oder Erni und Bert aufgeführt sind ==> Du bist Ersterwerber der Immobilien, oder sieht das etwa anders aus?
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