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ᐅ KfW Förderung mit Tilgungszuschuss für mich möglich?


Erstellt am: 20.06.20 20:18

nordanney21.06.20 20:50
hausera schrieb:

Wenn dem so wäre, und ich die eine Wohnung von dem einen Eigentümer kaufe, wäre ich dann noch Erstkäufer und könnte die KfW Förderung in Anspruch nehmen?
Wer ist denn Bauherr? Ist es, wie schreibt, z.B. eine Familie/Erbengemeinschaft, bist Du ganz klar Erstkäufer.

Ist trotzdem eine ungewöhnliche Geschichte (wie z.B. bei einer Bauherrengemeinschaft, wo jeder quasi eine Wohnung baut).
hausera21.06.20 20:54
nordanney schrieb:

Wer ist denn Bauherr? Ist es, wie schreibt, z.B. eine Familie/Erbengemeinschaft, bist Du ganz klar Erstkäufer.

Ist trotzdem eine ungewöhnliche Geschichte (wie z.B. bei einer Bauherrengemeinschaft, wo jeder quasi eine Wohnung baut).
Bauherr ist eine GmbH die Wohnungen/Häuser verkauft, baut, vermietet etc.

Komisch ist auch, dass im Bauantrag von 2014 ein anderer Bauherr eingetragen ist, als jetzt auf der Baustelle auf dem roten Punkt steht
User081521.06.20 21:08
Mit KFW-Förderungen kenne ich mich leider nicht aus.
parcus22.06.20 12:06
Die KfW legt die Energieeinsparverordnung zugrunde.
Somit gibt es keine KfW55 Wohnung, sondern nur ein KfW55 Haus analog zum Energieausweis.
Siehe FAQ der KfW.
hausera22.06.20 18:25
Die Wohnung hat sich für mich erledigt. Der ursprüngliche Bauherr ist abgesprungen und danach hat der Bauherr nochmal gewechselt. Der aktuelle Bauherr ist etwas dubios, GmbH 2017 gegründet wenig Kapital, Geschäftsführer hat auch schon gewechselt, telefonisch nicht erreichbar und die Namen der Herrschaften klingen auch nicht gerade Vertrauenserweckend.
Dann noch das mit der Teilung die seltsam ist (evtl. Investoren).
Ich lass da lieber die Finger davon, bei späteren Problemen erreicht man vermutlich niemanden mehr
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