Zwischen uns uns dem Nachbarn gegenüber ist ein öffentlicher Stichweg, der der Stadt gehört.
Jetzt baut der Nachbar grad ein riesiges Gartenhaus da hin. Mit Wasseranschluss, vermutlich soll der Grill auch noch rein.
Die wollen also ihre Partyzone aus der Garage raus haben und da drin verbringen.
In der Bauordnung (NRW) steht bgzl. Abstände immer nur "zum Nachbarn" - wie ist das denn mit dem Abstand zu einer öffentlichen Straße? Gelten diese Abstände da auch?
Und ein Gartenhaus ist bis 30m³ genehmigungsfrei - auch dann noch, wenn da ein Wasseranschluss drin ist und evtl drin gegrillt wird? Stichwort Brandschutz etc. pp.
kann mir da wer was zu sagen bzw. die passenden §§ nennen?
Jetzt baut der Nachbar grad ein riesiges Gartenhaus da hin. Mit Wasseranschluss, vermutlich soll der Grill auch noch rein.
Die wollen also ihre Partyzone aus der Garage raus haben und da drin verbringen.
In der Bauordnung (NRW) steht bgzl. Abstände immer nur "zum Nachbarn" - wie ist das denn mit dem Abstand zu einer öffentlichen Straße? Gelten diese Abstände da auch?
Und ein Gartenhaus ist bis 30m³ genehmigungsfrei - auch dann noch, wenn da ein Wasseranschluss drin ist und evtl drin gegrillt wird? Stichwort Brandschutz etc. pp.
kann mir da wer was zu sagen bzw. die passenden §§ nennen?
H
HilfeHilfe09.05.20 14:12Mal mit ihm gesprochen ? Aufenthaltsraum bräuchtest du bei uns in Hessen eine Baugenehmigung bei Grenzbebauung. Ohne Genehmigung wenn du nicht auf die Grenze kommst . Straße ist bei euch ja auch dazwischen sicherlich 3 Meter breit
H
HilfeHilfe09.05.20 14:41Müllerin schrieb:
Nö noch nicht, ich möchte gerne vorher wissen, auf was ich mich einlasse wenn ich den wirklich anspreche. Der gehört zur Sorte "ich mache eh was ich will". Hochglanzdachziegel zB obwohl die ausdrücklich verboten sind.Warum hast du ihn wegen den Ziegeln nicht angezeigt ?weil die schon darauf waren, bevor wir anfingen zu bauen, und das Gerücht umgeht, dass er sich freigekauft hat. Also ne Strafzahlung dafür an die Gemeinde geleistet hat.
Und weil es bei uns hier eh jeder macht was er will - ich hab ja eh keine Chance dagegen anzugehn, sonst bin ich doch gleich der Allerwertesten hier im Viertel
Ich möchte es einfach nur wissen, falls der uns mal blöd kommt, damit ich ihm dann sagen kann, er brauch sich gar nicht aufmanteln, sein Teil wäre schließlich eh nicht legal.
Und weil es bei uns hier eh jeder macht was er will - ich hab ja eh keine Chance dagegen anzugehn, sonst bin ich doch gleich der Allerwertesten hier im Viertel
Ich möchte es einfach nur wissen, falls der uns mal blöd kommt, damit ich ihm dann sagen kann, er brauch sich gar nicht aufmanteln, sein Teil wäre schließlich eh nicht legal.
Alle §§ beziehen sich auf die Bauordnung NRW 2018.
Müllerin schrieb:Nein. §6, Absatz 8, Satz 1, Punkt 1 oder §6, Absatz 2, Satz 2
Gelten diese Abstände da auch?
Müllerin schrieb:Ja.
wenn da ein Wasseranschluss drin ist
Müllerin schrieb:Nein. §62, Absatz 1, Punkt 1, Buchstabe a) wegen Feuerstätte nicht anwendbar, es sei denn, er grillt elektrisch.
drin gegrillt wird?
Müllerin schrieb:Bist Du sicher, dass er öffentlich ist? Dazu bedarf es der öffentlichen Widmung. Seit einigen Jahrzehnten hat diese förmlich durch öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung zu geschehen. Wie alt ist der Weg?
ein öffentlicher Stichweg
Müllerin schrieb:Wie hoch ist es denn? Wenn's auf der Grenze im Mittel mehr als 3m sind, löst es Abstandsflächen aus, die nur bis zur Mitte des öffentlichen Weges reichen dürfen. §6, Absatz 2, Satz 2
riesiges Gartenhaus
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