Ja die Stichwege gehören der Stadt, die sind nicht gemeinschaftlich unter den Anliegern aufgeteilt. Wurden erst dies Jahr fertiggestellt.
Das Teil steht 3m vom Nachbargrundstück weg, hat weniger als 30m3 und wird auch nicht höher als die erlaubten 3m.
Zum Stichweg hat es nen Abstand von ca 1 m.
Die Paragraphen les ich gleich.
Das Teil steht 3m vom Nachbargrundstück weg, hat weniger als 30m3 und wird auch nicht höher als die erlaubten 3m.
Zum Stichweg hat es nen Abstand von ca 1 m.
Die Paragraphen les ich gleich.
Müllerin schrieb:
Zum Stichweg hat es nen Abstand von ca 1 m.In Eurem Bebauungsplan steht's doch ausdrücklich:
3.2 Nebengebäude sind nur eingeschossig zulässig und müssen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen einen Abstand von mindestens 3,0 m zur Begrenzungslinie der öffentlichen Verkehrsfläche einhalten.
Müllerin schrieb:
Jetzt find ichs ja nur spannend, mit welchen Angaben ich mich so weit verraten habe, dass du rausgefunden hast, in welchem Bebauungsplan du schauen musstEscroda schrieb:
Als Geodatenforensiker werte ich die Spuren aus und suche das Grundstück mithilfe der einschlägigen Geodatenportale. NRW ist da besonders NutzerfreundlichWenn ich alle Berufsgeheimnisse preisgäbe, wären es ja keine Geheimnisse mehr. Ein Zauberkünstler verrät ja auch nicht seine Tricks. Soviel kann ich aber sagen: Bei Dir reichte ein Trick aus einem im Spielzeugladen erhältlichen Zauberkasten.H
HilfeHilfe11.05.20 06:44Nachts mit einem Zollstock bewaffnet sind alle Katzen schwarz . Wenn du verstehst ...