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Erstellt am: 28.04.20 13:37

Jucruzlo30.04.20 13:55
11ant schrieb:

In Deinem Plangebiet ? - dann wäre die Worst Case Bedrohung für Dich ja höchst real. Hoffentlich nicht. Kann man zwar bauen, aber dann muß die Oma auf den Dachboden

Ich bin mal positiv und sag "ich bin einfach schneller"
Escroda schrieb:

Du meinst Hausnummer 33? Da sind die Grundstücke aber auch mindestens 13m breit. Bei 11m Grundstücken den Bauherren diese Freiheit zu lassen fänd' ich schon unverantwortlich. Gut, bei uns gibt es Bauträger, die schon öfters 5m-Hütten gebaut haben. Geht auch.

Ne das Gebiet geht noch weiter Aber ja da geb ich dir auf jeden Fall Recht. Wäre unverantwortlich...
ypg01.05.20 02:00
Escroda schrieb:

wobei ich sagen muss, dass ich Yvonnes Ausführungen nicht verstanden habe. Ist aber auch egal, da hier die Lage eindeutig ist. Ich vermute sogar, dass derjenige, der die Grundstücksaufteilung in Auftrag gegeben hat, auch entsprechende Baulasten hat
Ich gebe zu, dass ich den Bebauungsplan hier nicht gelesen habe.
Das Haus meiner Eltern war wohl ein schlechtes Bsp, da man nicht alle Fakten einsehen kann.
Nun denn.
Dann bleibe ich bei meiner Meinung, nur das andere Grundstück zu nehmen, hätte mehr Vorteile.
11ant01.05.20 02:31
ypg schrieb:

Ich gebe zu, dass ich den Bebauungsplan hier nicht gelesen habe.
Ich auch nicht - war der denn überhaupt schon mal erwähnt ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda01.05.20 07:31
11ant schrieb:

war der denn überhaupt schon mal erwähnt ?
Hier nicht, es gibt aber noch andere Quellen, auf die gerade Du gerne mal verweist. Ist zwar schon zweieinhalb Monate her - aber was ist das schon für einen Elefanten.
ypg schrieb:

Ich gebe zu, dass ich den Bebauungsplan hier nicht gelesen habe.
Hier nicht, aber dort.
Jucruzlo schrieb:

Max. 2 Vollgeschosse
Wo steht das?
Jucruzlo01.05.20 09:13
Escroda schrieb:


Wo steht das?

Also es steht dort
"Bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen ist die Errichtung eines Kniestocks im Dachgeschoss unzulässig."

Bedeutet im Umkehrschluss ja das es nur zwei zwei Vollgeschosse haben darf wenn kein Kniestock erlaubt ist. (Bei Wandhöhe von 4,70m und Max Gebäudehöhe von 9m)
Escroda01.05.20 09:25
Jucruzlo schrieb:

Bedeutet im Umkehrschluss ja das es nur zwei zwei Vollgeschosse haben darf wenn kein Kniestock erlaubt ist. (Bei Wandhöhe von 4,70m und Max Gebäudehöhe von 9m)
Nö, sehe ich nicht so. Geschossigkeiten setzt der Bebauungsplan nicht fest. Aber was ich von dem "Ding" halte, habe ich ja schon in grünen Farben beschrieben.