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ᐅ Berechnung Kniestock für 1 1/2 geschossiges Haus


Erstellt am: 24.04.20 17:03

PyneBite24.04.20 17:03
Hallo,
ich habe eigentlich nur eine kurze Frage.

Wie hoch darf der Kniestock (Satteldach) höchstens sein, wenn wir in S-H bei 1 1/2 Vollgeschossen bleiben müssen:
- Firsthöhe 8m
- Dachneigung 15-51 Grad
- Das Haus sollte ca. 130 qm Wohnfläche haben
- normale Deckenhöhe im EG

Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich versuchen möchte, die Schrägen auf das möglichste zu minimieren. Aber ich bin mir nicht darüber im Klaren, wie das ganze gerechnet wird.

Vielleicht könnt ihr mir hier kurz helfen.

Danke und bleibt gesund.
ypg24.04.20 17:14
Ohne die Landesbauordnung von SH jetzt zu lesen, im Mittel 3/4, 2/3 über 220 oder 230 Deckenhöhe erlaubt sind (das kannst Du selbst)
Es ist immer eine Ermittlung/Vermitteln von Kniestock und Dachneigung. Und natürlich bei Festsetzung der Firsthöhe der Referenzpunkt und der Aufbau des Hauses.
Lass Deinen Architekten rechnen!
Ich würde Geratewohl bei 140/160er Kniestock bei DN um die +-26 Grad oder 180er Kniestock bei flacherer DN raten. Es gibt Häuser, die sehen 2-Geschossig aus, sind aber in der Berechnung noch Eingeschosser.
1/2 Geschosse gibt es nicht.
Durch Anbauten, Erker, Lufträume kann der Architekt schummeln.
11ant24.04.20 17:27
PyneBite schrieb:

- Firsthöhe 8m
- Dachneigung 15-51 Grad
- Das Haus sollte ca. 130 qm Wohnfläche haben
- normale Deckenhöhe im EG
Das ist ein sehr großes Delta möglicher Dachneigungen. Die Deckenhöhe im EG interessiert für die Vollgeschoßberechnung nicht. Die Angaben genügen nicht, die Giebelbreite fehlt.
PyneBite schrieb:

dass ich versuchen möchte, die Schrägen auf das möglichste zu minimieren. Aber ich bin mir nicht darüber im Klaren, wie das ganze gerechnet wird.
Pythagoras
Im Klaren solltest Du Dir allerdings darüber sein, was eine Kniestockhöhe für den Ausblick bedeutet: nämlich einen Scheideweg zwischen Fassaden- und Dachflächenfenstern. Die Kniestockhöhe hast Du in diesem Sinne also quasi "als Balken im Auge".
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda24.04.20 20:57
ypg schrieb:

1/2 Geschosse gibt es nicht.
1/2 Geschosse gibt es nicht.
1/2 Geschosse gibt es nicht.
Man kann es nicht oft genug schreiben.
PyneBite schrieb:

Wie hoch darf der Kniestock (Satteldach) höchstens sein
Geht's noch um das Grundstück in der Dorfstraße?
Da ist doch nach Baugesetzbuch §34-er Gebiet, da gibt es kein Einfügungsgebot für Dachneigungen oder -formen. Und die Vollgeschossberechnung muss auch nicht nach den strengen Definitionen der Landesbauordnung erfolgen.
PyneBite24.04.20 22:17
Escroda schrieb:

1/2 Geschosse gibt es nicht.
1/2 Geschosse gibt es nicht.
Man kann es nicht oft genug schreiben.
Geht's noch um das Grundstück in der Dorfstraße?
Da ist doch nach Baugesetzbuch §34-er Gebiet, da gibt es kein Einfügungsgebot für Dachneigungen oder -formen. Und die Vollgeschossberechnung muss auch nicht nach den strengen Definitionen der Landesbauordnung erfolgen.

Hallo Escroda,

gerne lade ich dich ein, meinen neuen Thread zu durchstöbern. Das erklärt vermutlich einiges.

Ich dachte einfach, ich könne die Frage hier ganz allgemeingültig stellen, da ich gem. Suchfunktion nicht der einzige war, der sich diese Frage stellte.

P.S. wenn es keine 1/2 Geschosse gibt, wie nenne ich das dann? Leider war mir bislang keine andere Bezeichnung bekannt. Staffelgeschoss?
11ant25.04.20 00:02
PyneBite schrieb:

P.S. wenn es keine 1/2 Geschosse gibt, wie nenne ich das dann?
Unvollgeschoß
42 wäre vermutlich die falsche Antwort, aber dennoch sollte man die Frage vielleicht ´mal an Deep Thought stellen
PyneBite schrieb:

Staffelgeschoss?
- nur wenn es gestaffelt ist.
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kniestockhöhegeschossedachneigungendeckenhöhefirsthöhelandesbauordnung