ᐅ Bebauungsplan mit Vorstellungen kombinieren - Brainstorming
Erstellt am: 16.04.20 23:04
kaho67417.04.20 20:21
Wenn Du Streit mit den Nachbarn vermeiden willst, soltest du vor allem darauf achten, dass Deine Werkstatt maximal schallisoliert ist. Unsere Werkstatt ist massiv mit 24er Steinen gebaut. Außerdem gedämmte Decke und Fußboden. Trotzdem hört man es, wenn mein Schatzi seine Säge anwirft deutlich. Unser nächster Nachbar ist über die Straße vielleicht 20m entfernt. Wenn mein Mann länger als 30 Minuten sägt, fang ich aber schon an zu meckern, weil ich es mir mit den Nachbarn nicht verderben will.
11ant17.04.20 20:24
Escroda schrieb:
sobald das Grundstück im Kataster gebildet wurde.Ja, da ist im Bebauungsplan ja tatsächlich noch so garnichts erkennbar. Immerhin sieht es nebenan in der Beckstraße recht eben aus. Dennoch gefiele mir nicht, daß man zu Höhen noch wenig sieht.Stefan001 schrieb:
Wie sieht denn ein Kaufvertrag aus wenn das Grundstück noch hergestellt werden muss?Weiß man denn überhaupt schon wie die Quote Bewerber : Grundstücke ausfallen mag ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Stefan00118.04.20 12:13
Danke schon mal an Alle.
Ich denke es gibt dann einfach keinen Zaubertrick für eine Lösung. Ich werde sehen was die Bauprofis sagen und dann zusehen das ich Zahlen an die verschiedenen Varianten bekomme, sonst diskutiert man vermutlich ewig im Kreis.
Zu den Höhenlinien wird sich denke ich aber das meiste noch klären lassen (bzw. wird natürlich nur gekauft, wenn es geklärt wurde).
Ich denke es gibt dann einfach keinen Zaubertrick für eine Lösung. Ich werde sehen was die Bauprofis sagen und dann zusehen das ich Zahlen an die verschiedenen Varianten bekomme, sonst diskutiert man vermutlich ewig im Kreis.
11ant schrieb:Zur Quote kann ich nichts sagen.
Ja, da ist im Bebauungsplan ja tatsächlich noch so garnichts erkennbar. Immerhin sieht es nebenan in der Beckstraße recht eben aus. Dennoch gefiele mir nicht, daß man zu Höhen noch wenig sieht.
Weiß man denn überhaupt schon wie die Quote Bewerber : Grundstücke ausfallen mag ?
Zu den Höhenlinien wird sich denke ich aber das meiste noch klären lassen (bzw. wird natürlich nur gekauft, wenn es geklärt wurde).
Stefan00121.04.20 21:08
Kleines Update:
Wir haben ein Grundstück bekommen! ops: ops: ops:
Und nicht nur irgendeines! Sondern das was wir gerne wollten. Damit haben wir etwas mehr Spielraum

(weiß Baufenster, dieses mal ohne Baulinie, und dunkel grün die verpflichtende Hecke, Straße/priv. Stichweg Planunten)
Jetzt heißt es alle Details sammeln und dann schauen was der Kaufvertrag sagt!
Noch 1-2 Fragen an die Profis.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass zu allen öfftetl. Verkehsflächen eine spezielle Hecke zu pflanzen ist (Bebauungsplan §12.6). Dieses Grundstück liegt aber nur an dem privaten Stichweg. Daraus würde ich schließen das ich zu dem Stichweg pflanzen darf was ich will?
Außerdem, was ist mit §12.8 gemeint, dass Erdanschüttungen auf das Niveau der außerhalb des Plangebiet liegenden Höhe zu verziehen sind?
Wir haben ein Grundstück bekommen! ops: ops: ops:
Und nicht nur irgendeines! Sondern das was wir gerne wollten. Damit haben wir etwas mehr Spielraum
(weiß Baufenster, dieses mal ohne Baulinie, und dunkel grün die verpflichtende Hecke, Straße/priv. Stichweg Planunten)
Jetzt heißt es alle Details sammeln und dann schauen was der Kaufvertrag sagt!
Noch 1-2 Fragen an die Profis.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass zu allen öfftetl. Verkehsflächen eine spezielle Hecke zu pflanzen ist (Bebauungsplan §12.6). Dieses Grundstück liegt aber nur an dem privaten Stichweg. Daraus würde ich schließen das ich zu dem Stichweg pflanzen darf was ich will?
Außerdem, was ist mit §12.8 gemeint, dass Erdanschüttungen auf das Niveau der außerhalb des Plangebiet liegenden Höhe zu verziehen sind?
Escroda22.04.20 04:57
Stefan001 schrieb:
Wir haben ein Grundstück bekommen!Herzlichen Glückwunsch.Stefan001 schrieb:
Daraus würde ich schließen das ich zu dem Stichweg pflanzen darf was ich will?Sehe ich genauso.Stefan001 schrieb:
Außerdem, was ist mit §12.8 gemeint, dass Erdanschüttungen auf das Niveau der außerhalb des Plangebiet liegenden Höhe zu verziehen sind?Dass Anschüttungen an der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplan nicht erlaubt sind, also keine Stützmauern, Hangflorsteine, L-Steine o.ä.kaho67422.04.20 07:54
Stefan001 schrieb:
Wir haben ein Grundstück bekommen! ops: ops: ops:
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