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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

tumaa11.01.20 09:18
guckuck2 schrieb:

Genau das trifft hier doch gar nicht zu. Die Firma existiert nach wie vor.

Es besteht ein Vertrag mit der Firma, einer juristischen Person, nicht mit dem Geschäftsführer. In der Diskussion sollte man sich mal davon lösen, das es um/gegen „ihn“ geht. Das stimmt nicht bzw. nicht im ersten Schritt. Es geht gegen um die Firma und die existiert und hat offenbar sogar einen Wert.

Vielleicht habe ich etwas zu schnell gelesen ....

Aber es ist immer das gleiche, der der Abstricher machen muss, ist der/die Bauherr/in.

Ist ja kein Problem von gestern.
guckuck211.01.20 09:25
Die Ratschläge dazu sind aber auch immer die gleichen.
Fachkundige, externe Begleitung beauftragen, Zahlungspläne prüfen, nicht überzahlen. Gegen Münzeinwurf gibts auch Baufertigstellungsbürgschaften usw.
Natürlich sind das keine 100% Absicherungen, aber es hilft das Risiko zu reduzieren.
tumaa11.01.20 09:31
guckuck2 schrieb:

Die Ratschläge dazu sind aber auch immer die gleichen.
Fachkundige, externe Begleitung beauftragen, Zahlungspläne prüfen, nicht überzahlen. Gegen Münzeinwurf gibts auch Baufertigstellungsbürgschaften usw.
Natürlich sind das keine 100% Absicherungen, aber es hilft das Risiko zu reduzieren.


Ist irgendwie für mich so , als würde ich ein Handy im Geschäft kaufen wollen und ich sage: Moment, muss erst einen Techniker selbst beauftragen und dieser überprüft das Gerät bevor ich es kaufe, den Aufwand trage ich natürlich.
Hausbau201911.01.20 09:31
guckuck2 schrieb:

Die Ratschläge dazu sind aber auch immer die gleichen.
Fachkundige, externe Begleitung beauftragen, Zahlungspläne prüfen, nicht überzahlen. Gegen Münzeinwurf gibts auch Baufertigstellungsbürgschaften usw.
Natürlich sind das keine 100% Absicherungen, aber es hilft das Risiko zu reduzieren.

Haben wir doch inzwischen alles. Wir haben einen super Baubegleiter, ohne den wir absolut aufgeschmissen wären, noch dazu da der BU im Vergleich eine Regelung haben wollte, dass ich nicht mehr als Ansprechpartner auftreten darf. Der hat mehr und schlimmere Mängel festgestellt, als der Gutachter!
Wir haben eine Fertigstellungsbürgschaft, auch im Vergleich erkämpft und wir haben den Einbehalt für den nichtfertigen Dachstuhl. Und trotzdem läufts nicht. Könnte mir vorstellen, dass die neue GF jetzt den Einbehalt einklagen will.
Hausbau201911.01.20 09:34
Unser Anwalt schippert zur Zeit durch die Karibik (kein Kommentar) und ist erst übernächste Woche wieder im Land. Bis dahin können wir nicht viel machen.
Snowy3611.01.20 09:37
guckuck2 schrieb:

Die Ratschläge dazu sind aber auch immer die gleichen.
Fachkundige, externe Begleitung beauftragen, Zahlungspläne prüfen, nicht überzahlen. Gegen Münzeinwurf gibts auch Baufertigstellungsbürgschaften usw.
Natürlich sind das keine 100% Absicherungen, aber es hilft das Risiko zu reduzieren.

Theorie und Praxis sind halt leider 2 Dinge )-:
Wir hatten einen Gutachter , aber wenn der baubegleiter bei jedem „Mangel“ sagt das passt schon so dann stehst du in der Praxis vor einem
Problem ... anlegen mit deinem GU , der dann evtl. Nicht mehr weiter macht oder laufen lassen u hinterher meckern ...
Oft haben wir Gewerke auch schon bezahlt gehabt und erst hinterher kamen Probleme zu Tage ... aber ich kann nun mal die Zahlung für eine (noch abgedeckte ) Treppe nicht 2 Monate einbehalten .....

Das Problem liegt doch ganz wo anders ...gesetzlich kann auf dem Bau doch jeder machen was er will und die Baufirmen sitzen immer am längeren Hebel in der derzeitigen Situation sowieso ....

Will damit sagen : selbst wenn du das alles berücksichtigt hast : es gehört eine Portion Glück und ein guter GU dazu , da kannst du machen was du willst
baubegleitergutachtereinbehalt