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Erstellt am: 11.08.19 09:55

Fuchur22.12.19 18:15
Hausbau2019 schrieb:

Da frage ich mich im Nachhinein, wie bekloppt wir waren, um diesen Schritt zu gehen.
Wir stehen gerade VOR dieser Entscheidung. Allerdings bei kleineren Summen. Auf 20T€ verzichten oder mit einem Kostenrisiko von rund 10T€ sein Recht durchsetzen - bzw. durchzusetzen zu versuchen, denn auch bei an sich eindeutigen Ausgangsvoraussetzunge ist man vor Gericht wie auf....
Snowy3622.12.19 18:15
Rechtsschutz gibt es nur über die Örag wenn man den Kredit über die Sparkasse abschließt .... andere wenige Versicherungen begrenzen ihre Leistung zB auf Streitwert von 40K u da kannst dann den Rechtsstreit auch noch selber stemmen .... bei sowas großem versichert dich keiner

Wieso seid ihr denn in der Beweislast ? Habt ihr denn schon abgenommen ? Wenn nicht liegt die Beweislast doch bei ihm .
Hausbau201922.12.19 18:24
Er hat die Mängel vom 1. Gutachten in Höhe von ca. 30.000 € auf krasse 770 € heruntergerechnet.
Snowy3622.12.19 18:28
Ja aber nochmal die Frage : habt ihr rechtlich abgenommen ?

Wenn nicht , dann schuldet ihr zumindest das Geld für den Dachstuhl etc. nicht , denn da müsste er dann die Mängel Freiheit beweisen
Hausbau201922.12.19 18:32
Nein es gab noch keine Abnahme und wir werden diesen Scheiß auch nicht abnehmen. Am 15.01.20 soll eine Bautenstandsfeststellung stattfinden.
Hausbau201922.12.19 18:48
Fuchur schrieb:

Wir stehen gerade VOR dieser Entscheidung. Allerdings bei kleineren Summen. Auf 20T€ verzichten oder mit einem Kostenrisiko von rund 10T€ sein Recht durchsetzen - bzw. durchzusetzen zu versuchen, denn auch bei an sich eindeutigen Ausgangsvoraussetzunge ist man vor Gericht wie auf....


Eindeutig ist es für euch, die Sichtweise des Richters kann eine ganz andere sein.

Bsp. : Meine Schwiegermutter war pflegebedürftig und im Pflegeheim untergebracht. Meine Schwägerin hatte die EC-Karte und für meine Schwiegermutter Geld abgehoben, wenn meine Schwiegermutter was brauchte. Sie hatte aber keine Kontovollmacht. Nach dem Tod meiner Schwiegermutter kam heraus, dass sie an den 2 darauffolgenden Tagen jeweils 1000 € abgehoben hat, dass konnte ja nun schlecht im Auftrag meiner Schwiegermutter sein. Also ließen wir uns Duplikate der Kontoauszüge schicken und mussten feststellen, dass noch zu Lebzeiten meiner Schwiegermutter beachtliche Auszahlungen und Bezahlungen per Karte erfolgt waren, Da mit meiner Schwägerin nicht zu reden war, verklagten mein Mann und sein Bruder sie. Die Entscheidung des Richters lautete auf Abweisung der Klage, weil nicht bewiesen war, dass meine Schwägerin die Auszahlungen vornehmen lassen hat. Es gab aber nur die eine Karte.
Seitdem ist mein Glaube an die deutsche Rechtsprechung erschüttert.
sparkassebeweislastmängelauszahlungen