ᐅ Stellplatz Baugrenze Niedersachsen
Erstellt am: 19.11.19 13:22
Andshey19.11.19 13:22
Mottenhausen19.11.19 13:47
Klarer Fall für
- Meine laienhafte Herangehensweise wäre: Gibt es einen Bebauungsplan, der regelt ob Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen zulässig sind oder nicht?
- Gepflasterte Einfahrten müssen ja auch irgendwie den nicht bebaubaren Bereich überqueren und sind faktisch nichts anderes. Überwachung der Nutzung einer Einfahrt (z.B. zum Parken) ist nicht Aufgabe des Bauamtes.
- Gibt es eine Regelung bei euch, wie viele Einfahrten/wie breit /wo /... zulässig sind? Wenn das alles unproblematisch ist, einfach als zusätzliche Gartenzufahrt deklarieren und fertig.
- Meine laienhafte Herangehensweise wäre: Gibt es einen Bebauungsplan, der regelt ob Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen zulässig sind oder nicht?
- Gepflasterte Einfahrten müssen ja auch irgendwie den nicht bebaubaren Bereich überqueren und sind faktisch nichts anderes. Überwachung der Nutzung einer Einfahrt (z.B. zum Parken) ist nicht Aufgabe des Bauamtes.
- Gibt es eine Regelung bei euch, wie viele Einfahrten/wie breit /wo /... zulässig sind? Wenn das alles unproblematisch ist, einfach als zusätzliche Gartenzufahrt deklarieren und fertig.
Otus1119.11.19 14:47
Andshey schrieb:
Bedenken bestehen wegen der eingezeichneten Baugrenze.Kein Anlass für Bedenken, StP ist kein Gebäude.
Vgl § 23 III 1 Baunutzungsverordnung.
(3) 1 Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.
Ein Gebäude ist (in Nds.) in § 2 II Niedersächsische Bauordnung (Niedersächsische Bauordnung) definiert als:
(2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Escroda28.11.19 08:07
Mottenhausen schrieb:
Klarer Fall für
@EscrodaAngehörigen der Berufsgruppe "Pennisbomber" aus der "Walahai" möchte ich nicht antworten, zumal er es nicht einmal nötig hat, deine Fragen zu beantworten, wodurch stille Mitleser falsche Schlüsse aus dem Beitrag von ziehen könnten.Ein Stellplatz ist zwar kein Gebäude, aber eine bauliche Anlage, die der Bebauungsplan nach §23 Absatz 5 Baunutzungsverordnung außerhalb der überbaubaren Fläche ausschließen kann.
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