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ᐅ Verweigern der Bauabnahme bei ausstehenden Arbeiten?


Erstellt am: 06.11.19 16:17

11ant06.11.19 17:55
chrisw81 schrieb:

Durch einen Rechtsstreit des GU mit einem Gewerk fehlen aber im Wohnzimmer noch über 4 Fenstern der Innenputz, da diese Fenster nachträglich versetzt wurden.
Der Innenputzer weigert sich aktuell, diese Arbeit gratis durchzuführen.
Wie haben wir uns das vorzustellen: Fenster wurden nach Innenputz verschoben (= "umgebaut") und der Innenputzer will die Abbruch-Nachmauerung nun nicht ohne Berechnung wieder verputzen ?
Welche "Schuld" trägst Du daran, daß diese Wandöffnungsversetzung zu diesem ungünstigen Zeitpunkt geschah; um was streitet sich der GU mit dem innenputzer; weshalb könnte der GU als legitim empfinden, Dich dies ausbaden zu lassen ?

Ich schließe mich der Befürchtung leider an, daß die Vollendung ohne pekuniäres Druckmittel am Sankt Nimmerleinstag erfolgen wird.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
HilfeHilfe07.11.19 06:29
wann soll der mangel den gemacht werden ?

immer so viel einbehalten + x wie du selbst kosten hättest. Am ende des Tages kommt dre putzer erst dez 2020
fragg07.11.19 09:00
mit der Abnahme tickt die Gewährleistung und die Schlussrate ist fällig. einbehalte sind auszuzahlen und die Vertragsstrafe wird nur bis zum Tag der Abnahme fällig. nach Bezahlung der Schlussrate siehst du die Baufirma nie wieder.

wenn du nach VOB baust, ist die Wirkung der Abnahme noch gravierend. der erklärst das Bauwerk für vollständig fertiggestellt.

Abnahme mit Vorbehalt ist möglich, Fortführung der Vertragsstrafe nach Abnahme ist anteilig auch möglich. muss man aber genau so schriftlich der Baufirma mitteilen. inkl den folgen und sie über die wiedespruchsmöglichkeit gegen deine teilweise Abnahme musst du sie auch schriftlich belehren.

wenn du den Quadratmeter putz mit 100€ nimmst, findest du sicherlich jemanden der dir nach Feierabend schnell die Fenster einputzt.
chrisw8107.11.19 09:17
Bookstar schrieb:

Was verspricht er sich von der Abnahme? da steckt was dahinter. Nein solange so massive Mängel vorliegen gibt es keine Abnahme und sowieso keine Restzahlung.

Lass dich auf Nichts ein, habe es selbst oft genug miterlebt. Wenn bezahlt ist, siehste niemand wieder bzw. wartest ewig auf einen Termin.
Ich habe mich auch gewundert, dass es auf einmal so schnell gehen muss. Der Bauleiter war da ziemlich aufdringlich
Vielleicht liegt es auch daran, dass so langsam die Baufertigstellungsfrist abläuft..da haben sie wohl Angst, dann wegen Überschreitung zahlen zu müssen.
chrisw8107.11.19 09:21
11ant schrieb:

Wie haben wir uns das vorzustellen: Fenster wurden nach Innenputz verschoben (= "umgebaut") und der Innenputzer will die Abbruch-Nachmauerung nun nicht ohne Berechnung wieder verputzen ?
Welche "Schuld" trägst Du daran, daß diese Wandöffnungsversetzung zu diesem ungünstigen Zeitpunkt geschah; um was streitet sich der GU mit dem innenputzer; weshalb könnte der GU als legitim empfinden, Dich dies ausbaden zu lassen ?

Ich schließe mich der Befürchtung leider an, daß die Vollendung ohne pekuniäres Druckmittel am Sankt Nimmerleinstag erfolgen wird.
Ich trage insofern die "Schuld", dass ich darauf bestanden habe, die Fenster versetzen zu lassen. Was für mich aber keine Kosten bedeutet hat bisher, wird alles vom GU übernommen.
Und der GU hat das ganze so lange hinausgezögert, bis der Innenputz dran war.
Ich denke, dass ich eher in der besseren Position bin und mich nicht drängen lassen muss, das Haus abzunehmen.
chrisw8107.11.19 09:22
fragg schrieb:

mit der Abnahme tickt die Gewährleistung und die Schlussrate ist fällig. einbehalte sind auszuzahlen und die Vertragsstrafe wird nur bis zum Tag der Abnahme fällig. nach Bezahlung der Schlussrate siehst du die Baufirma nie wieder.

wenn du nach VOB baust, ist die Wirkung der Abnahme noch gravierend. der erklärst das Bauwerk für vollständig fertiggestellt.

Abnahme mit Vorbehalt ist möglich, Fortführung der Vertragsstrafe nach Abnahme ist anteilig auch möglich. muss man aber genau so schriftlich der Baufirma mitteilen. inkl den folgen und sie über die wiedespruchsmöglichkeit gegen deine teilweise Abnahme musst du sie auch schriftlich belehren.

wenn du den Quadratmeter putz mit 100€ nimmst, findest du sicherlich jemanden der dir nach Feierabend schnell die Fenster einputzt.
Das klingt mir alles zu kompliziert. Warum soll ich mir da denn Arbeit machen?
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