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ᐅ Verweigern der Bauabnahme bei ausstehenden Arbeiten?


Erstellt am: 06.11.19 16:17

ypg08.11.19 09:26
informiere Dich mal, was die Abnahme rein rechtlich bedeutet.
Zum einen gilt es nicht als automatisch abgenommen, wenn Du schon den Maler drin hast, wenn diese EL mit dem GU abgesprochen ist. Es ist nicht so, dass automatisch eine EL eine Abnahme bedeutet. Allerdings kann mangelnde oder falsche Kommunikation dazu führen.

Die Abnahme ist ein festes Prozedere. Dort werden gefundene Mängel aufgelistet, auch die, die Ihr jetzt nicht seht, sondern erst bei der Begehung. Nun mag es so sein, dass Ihr noch das Putzproblem habt, da geh ich aber mit : die Kosten solltet auch ihr tragen, da ja Euch die Optik nicht gefallen hat. Im Bauantrag habt ihr den Plan ja unterschrieben. Änderungen kosten nun mal.
chrisw81 schrieb:

Ich denke, dass ich eher in der besseren Position bin und mich nicht drängen lassen muss, das Haus abzunehmen.

Wenn Du meinst, dass jeglicher Mangel dich daran hindern sollte, das Haus abzunehmen, dann zieht ihr erst Sommer 2020 ein.
So läuft es nämlich nicht.
Die Mängelliste wird, wie gesagt, mit Fristsetzung aufgesetzt und unterschrieben. Sie ist Teil des Hausbaus und sollte dann auch schnell abgearbeitet sein.

guckuck2 schrieb:

Daher mal bissl entspannter bleiben und nicht nur 1 und 0 sehen. Mit Sturrkopf Modus bekommt man ein Haus nicht fertig.

So ist es.
Yosan schrieb:

Nunja also dass die Verputzer da nichts kostenlos wieder ändern wollen, kann ich verstehen. Sie haben ihre Aufgabe offenbar vollumfänglich gemeistert. Da müsste sich der GU wenn dann mit dem Fensterbauer einigen, ob der (zumindest teilweise) kosten für die Verputzer übernimmt oder evtl die Kosten auf dich abwälzen falls man es so deuten kann, dass du nicht im Voraus auf das Vorhandenseinsollen von entsprechenden Innenfensterbänken hingewiesen hast. Weiß nicht, was da als Normgerecht gilt und was nicht. Als Verputzer würde ich da jedenfalls auch nichts auf meine Kosten machen

So sehe ich das auch.
Es ist ein GU-Haus. Der hat seine Aufgaben zu erledigen, der Bauherr aber auch.
ypg08.11.19 09:35
Nochmal zur Mängelliste:
Es ist nicht ungewöhnlich, 10-15 Punkte darauf stehen zu haben, die nach der Abnahme noch gemacht werden müssen.
Bei uns war es ein Fenstertausch wegen Kratzer, ein Rahmentausch wegen Kratzer, eine !Lampe ging nicht, die Terrassentüren mussten noch justiert werden, falsche Griffe an den Fenstern, Sockelleisten fehlten, und noch 2-3 andere...
Das wurde innerhalb von 2 Wochen gemacht. Der GU will sein Geld haben und seinen Ruf nicht verlieren.

Manche leben ohne Außenputz, geht auch. Nur weil das Wetter es nicht zulässt, soll der Bauherr noch 3 Monate warten?
Der Bauherr hat dem GU vertraut, über knapp ein Jahr. Das meiste ging löblich voran. Viel Gemeckere gab es hier nicht zu lesen.
Und jetzt wird nicht mehr nachgedacht und kommt mit der „besseren Situation“ etc. Find ich schon etwas komisch.
Es ist doch alles geregelt.

P.s. Wir haben übrigens nach VOB...
11ant08.11.19 15:13
Altai schrieb:

Biete deinem GU an, dass man sich das teilt (die Hälfte als Einbehalt o.ä.)
Anbieten ja, aber nicht von seiner Bereitschaft abhängig machen. Wenn er mit dem Innenputzer über die Kostenlosigkeit dieses Mehraufwandes streitet, wird er auch ggü. dem Bauherren geizig sein. Aber das selbst zu schultern, sind Peanuts im Vergleich zum verzögerten Einzug.
ypg schrieb:

Nochmal zur Mängelliste:
Es ist nicht ungewöhnlich, 10-15 Punkte darauf stehen zu haben, die nach der Abnahme noch gemacht werden müssen.
Ich glaube, da hat der TE einen Denkfehler: er setzt eine Abnahme mit der Bestätigung einer Mängelfreiheit gleich und übersieht die Graustufe, im Abnahmeprotokoll auch Mängel zu vermerken.
chrisw8108.11.19 15:18
11ant schrieb:

Ich glaube, da hat der TE einen Denkfehler: er setzt eine Abnahme mit der Bestätigung einer Mängelfreiheit gleich und übersieht die Graustufe, im Abnahmeprotokoll auch Mängel zu vermerken.
Ich finde, es kommt auf den Mangel an. Wenn der Mangel einen hindert, einzuziehen, warum soll ich dann das Haus abnehmen?
nordanney08.11.19 15:23
chrisw81 schrieb:

Ich finde, es kommt auf den Mangel an. Wenn der Mangel einen hindert, einzuziehen, warum soll ich dann das Haus abnehmen?
4xInnenputz über Fenstern? Das ist kein behindernder Mangel, das ist Pillepalle. Wenn er nicht abnimmt mit diesem "Mangel" - der ja auch noch durch ihn verursacht wurde -, dann ist ihm nicht zu helfen.
ypg08.11.19 15:53
chrisw81 schrieb:

Ich finde, es kommt auf den Mangel an. Wenn der Mangel einen hindert, einzuziehen, warum soll ich dann das Haus abnehmen?

Dieser Mangel wird Dich nicht hindern. Nun denn... wenn Du Dir selbst im Weg stehen möchtest, bitte. Scheinst ja Zeit und Muße zu haben, Dein Problem auszusitzen.
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