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ᐅ Verweigern der Bauabnahme bei ausstehenden Arbeiten?


Erstellt am: 06.11.19 16:17

HilfeHilfe08.11.19 15:57
chrisw81 schrieb:

Ich finde, es kommt auf den Mangel an. Wenn der Mangel einen hindert, einzuziehen, warum soll ich dann das Haus abnehmen?
Wirst du nicht durchkommen mit . Das Haus ist bewohnbar . Das ist lediglich ein optischer Mangel . Oder wie willst du einen nicht Einzug begründen ?
chrisw8108.11.19 16:13
Aktuell ist der GU in Verhandlungen mit dem Innenputzer. Anscheinend haben sie dem noch Geld zurückgehalten von seiner letzten Arbeit. Ja so werden die Gewerke unterdrückt. Das wollen sie jetzt freigeben, da er den Außenputz nach dem Versetzen der Fenster in Ordnung gebracht hat und ihn so dazu bewegen, den Innenputz zu machen.

Scheinen ja raue Methoden in der Baubranche zu sein.
11ant08.11.19 16:21
chrisw81 schrieb:

Scheinen ja raue Methoden in der Baubranche zu sein.
Das muß aber unter uns bleiben