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ᐅ Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück


Erstellt am: 15.10.19 18:25

kbt0916.10.19 08:30
Ganz einfach, jemand möchte Geld sparen, dann gebe ich die Bedingungen vor. Und dazu gehört, mich von Haftungen freizustellen, schriftlich, BEVOR irgendetwas passiert ist, damit NACHHER eindeutig alles geregelt ist.
Und Katjas Beispiel sehe ich durchaus aus als relevant an. Da wird dann das erste Schüttgut etwas woanders abgelegt, dann will man kein Pingel sein und sagt nichts und am nächsten Tag liegt dann der nächste Haufen irgendwo.

Mache ich vorher schriftlich klar, wo Sachen abgelegt werden können, und warum (da reicht ja mündlich), dann wird sich auch der Nachbar bewußter darum kümmern, dass er mein Grundstück wie seines behandeln muss und den Bauunternehmer eben auch entsprechend anweist, wenn Sachen falsch abgelegt/abgeschüttet sind.

Da reicht ein A4-Blatt.

Und, wenn man quasi ein Tauschgeschäft macht, nämlich, dass man selber im Zuge seiner Bauarbeiten, dann auch mal Teile vom Nachbargrundstück nutzen kann, dann würde ich das da auch reinschreiben incl. geplantem Zeitraum. Denn ich plane ja dann auch so, um Geld zu sparen, was der Nachbar jetzt auch sparen will. Und dann ist nachher nicht das Geweine groß, weil schon der Rollrasen liegt.
Grantlhaua16.10.19 08:30
kaho674 schrieb:

Man pinkelt ja seinem GU nicht ans Bein, wenn er noch nicht mal nen Stein gesetzt hat. Zumal der persönlich ja auch nicht mit dem einfältigen Baggerfahrer gerechnet hatte.
Sowas eben besser vorher exakt klären. Das erhält die Freundschaft

Aber man pinkelt seinem Nachbarn ans Bein, neben dem ich die nächsten 50 Jahre wohnen muss?
kbt0916.10.19 08:32
Ich Pinkel doch niemandem ans Bein, wenn ich die Sachen, die man mündlich vereinbart, auf ein Blatt schreibe und jeder unterschreibt das.
Grantlhaua16.10.19 08:36
Hier auf dem Land ist halt auch ein Handschlag noch sowas wie ein Vertrag, an den sich jeder zu halten hat, bei uns brauchts so nen Käse Gott sei dank (noch) nicht. "ausgmocht is ausgmocht" wie man so schön sagt. Ich verstehe wenns das in den Speckgürteln Deutschlands nicht mehr gibt, aber ich muss da auch Gott sei dank nicht wohnen
rick201816.10.19 08:45
Genauso lief es auch bei meinem Nachbar. Haben ihm ja einiges von seinem Grundstück weggegraben.
Handschlag reichte bei mir aus. Kommt aber sicherlich auf die beteiligten Personen an.
Grantlhaua16.10.19 08:51
rick2018 schrieb:

Genauso lief es auch bei meinem Nachbar. Haben ihm ja einiges von seinem Grundstück weggegraben.
Handschlag reichte bei mir aus. Kommt aber sicherlich auf die beteiligten Personen an.

Ich finde halt, man muss die nächsten Jahrzehnte nebeneinander Leben und wenn einer als erste Amtshandlung mit nem Vertrag daher kommt, ist mir persönlich das ziemlich unsympathisch.

Aber der TE hat ja jetzt zwei Ansichten und kann sich entscheiden, was für seine Situation das beste ist.
schriftlichgrundstückvertrag