ᐅ Formular Feststellung des Einheitswert | Grundsteuer
Erstellt am: 27.08.19 14:11
B
boxandroof28.08.19 15:38"Nur das Haus ohne Nebenkosten, ohne Inventar." hatte ich mir im Gespräch notiert bzgl. Baukosten. Das habe ich dann auch angegeben.
Die FAs handhaben das ja scheinbar lax, daher kein Anspruch auf Richtigkeit.
Die FAs handhaben das ja scheinbar lax, daher kein Anspruch auf Richtigkeit.
S
saralina8729.08.19 08:43Leute, macht euch da nicht verrückt.
Die Baukosten hat man vor allem früher abgefragt um nachvollziehen zu können ob die angegebenen Daten (Größe, Ausstattung, Carport etc.) mit der Realität übereinstimmen können.
Heute achtet da keiner mehr darauf.
Die Baukosten hat man vor allem früher abgefragt um nachvollziehen zu können ob die angegebenen Daten (Größe, Ausstattung, Carport etc.) mit der Realität übereinstimmen können.
Heute achtet da keiner mehr darauf.
saralina87 schrieb:
Die Baukosten hat man vor allem früher abgefragt um nachvollziehen zu können ob die angegebenen Daten (Größe, Ausstattung, Carport etc.) mit der Realität übereinstimmen können.
Heute achtet da keiner mehr darauf.Heute, ja. Aber die Regeln für die Grundsteuer werden gerade geändert, die Karten neu gemischt....und genaues weiß man nicht. Vorsicht ist bekanntermaßen die Mutter der Porzellankiste. S
saralina8729.08.19 08:51Scout schrieb:
Heute, ja. Aber die Regeln für die Grundsteuer werden gerade geändert, die Karten neu gemischt....und genaues weiß man nicht. Vorsicht ist bekanntermaßen die Mutter der Porzellankiste. Man wird sowieso eine neue Erklärung einreichen müssen, sollte die Reform denn dann irgendwann stehen. Von demher ist es relativ egal was ihr auf der Erklärung zu altem Recht an Baukosten eingetragen habt. Eine grobe Richtung reicht völlig.
H
hemali200329.08.19 08:53Ich habe einfach auf dem Formular die Kosten aufgeschlüsselt. Dann können Sie selbst schauen, welche Beträge sie für die Berechnung nehmen und welche nicht.
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