Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet.
Wir interessieren uns für ein Grundstück (Hessen), das aus zwei Flurstücken besteht. Eines davon ist im Liegenschaftskataster als Gartenland markiert (grün mit drei Punkten). Weiß jemand, ob sich die Grundflächenzahl dann nur auf das andere Flurstück bezieht oder ob man das Gartenland-Flurstück bei der Berechnung mit einbeziehen darf, weil es ja ein Grundstück ist? Das Gartenland soll nicht bebaut werden, aber auf dem anderen Flurstück wäre dann natürlich mehr machbar.
Ich habe auch schon beim Bauamt angefragt, aber durch die Feiertage muss ich wahrscheinlich noch eine Weile auf eine Antwort warten.
Danke!
ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet.
Wir interessieren uns für ein Grundstück (Hessen), das aus zwei Flurstücken besteht. Eines davon ist im Liegenschaftskataster als Gartenland markiert (grün mit drei Punkten). Weiß jemand, ob sich die Grundflächenzahl dann nur auf das andere Flurstück bezieht oder ob man das Gartenland-Flurstück bei der Berechnung mit einbeziehen darf, weil es ja ein Grundstück ist? Das Gartenland soll nicht bebaut werden, aber auf dem anderen Flurstück wäre dann natürlich mehr machbar.
Ich habe auch schon beim Bauamt angefragt, aber durch die Feiertage muss ich wahrscheinlich noch eine Weile auf eine Antwort warten.
Danke!
ypg schrieb:
Niedlich Weil man mit dem Bild nichts anfangen kann?ypg schrieb:
Wollt Ihr ein Bungalow bauen?Nein, zweistöckig. Brauchen aber nach unseren Vorstellungen trotzdem über 120m² Grundfläche. +Terrasse +Doppelgarage +Einfahrt seh ich uns dann weit über den zulässigen Grundflächenzahl-Werten.
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