ᐅ Grundriss-Neuentwurf für Dachgeschoss
Erstellt am: 10.12.18 17:38
Flasher schrieb:
Ich bin bei diesem Thema absoluter Laie aber der Balkon "liegt an der Straße". D.h. ich könnte mir vorstellen, dass dies als zweiter Rettungsweg akzeptiert werden könnte. Die Feuerwehr könnte ohne Probleme mit einer Leiter in den Balkon einsteigen.Die Rettungswege beziehen sich mW auf Aufenthaltsräume und nicht auf die gesamte Wohnung, also auch auf die Schlafräume.
Aber ich bin nicht Vermieter- da Du vermieten möchtest, solltest Du aus dem Laienstadium herausgesehen und Dir ein Vermieterwissen aneignen.
M
Mottenhausen12.12.18 10:13Balkon ist zulässig insofern die Tür zum Balkon breit genug ist (1,10m) und der Balkom mit der Leiter erreichbar ist.
Das ist Unsinn. Ein zweiter Rettungsweg für die Wohneinheit reicht, sonst dürfte ja kein Raum, der nur über Dachfenster verfügt, als Schlaf-, Ess-, Wohnraum genutzt werden.
ypg schrieb:
Die Rettungswege beziehen sich mW auf Aufenthaltsräume und nicht auf die gesamte Wohnung, also auch auf die Schlafräume.
Das ist Unsinn. Ein zweiter Rettungsweg für die Wohneinheit reicht, sonst dürfte ja kein Raum, der nur über Dachfenster verfügt, als Schlaf-, Ess-, Wohnraum genutzt werden.
Im Anhang findet ihr einen Grundriss, welcher die noch fehlenden Bemaßungen enthält.
First:
Sehr gut erkannt! Die Säule im "Wohnzimmer" ist der Punkt an dem der First versetzt wird. Warum ist der First bei diesem Punkt versetzt?
Das Haus hat eine Grenzbebauung. Aus diesem Grund ist diese Ecke aus dem Gebäudekörper herausgeschnitten und dort keine Fenster platziert.
Du dir sicher sein, dass ich mit Hochdruck daran arbeite aus dem Laien-Stadium herauszukommen.
First:
Sehr gut erkannt! Die Säule im "Wohnzimmer" ist der Punkt an dem der First versetzt wird. Warum ist der First bei diesem Punkt versetzt?
Das Haus hat eine Grenzbebauung. Aus diesem Grund ist diese Ecke aus dem Gebäudekörper herausgeschnitten und dort keine Fenster platziert.
Du dir sicher sein, dass ich mit Hochdruck daran arbeite aus dem Laien-Stadium herauszukommen.
Mottenhausen schrieb:
Das ist Unsinn. Ein zweiter Rettungsweg für die Wohneinheit reicht, sonst dürfte ja kein Raum, der nur über Dachfenster verfügt, als Schlaf-, Ess-, Wohnraum genutzt werden.Ich finde Dein Argument jetzt nicht als Unsinn, wenn es nicht um EFHs geht, sondern um den Wohnungsbau. Was Du bei Dir nämlich alles später hinbaust und umnutzst, geht ja am Amt vorbei.
Aber es ist soweit richtig, ich hab noch mal geschaut: Wohnungen brauchen zwei unabhängige Rettungswege, und das ist hier gegeben
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