ᐅ Einzäunung Grundstück mit Grenze an öffentlichen Friedhof
Erstellt am: 11.11.18 16:48
dhd8211.11.18 16:48
Hallo zusammen,
wir bauen gerade ein Einfamilienhaus, welches an zwei Seiten unmittelbar an einen öffentlichen Friedhof grenzt.
Nun möchte ich gerne wissen, ob die Stadt bzw. Gemeinde sich an den Kosten der Einzäunung beteiligen muss ? Würde das Grenzgrundstück Privatleuten gehören, so müssten diese sich bei Grenzeinzäunung meines Wissens an den Kosten beteiligen.
Viele Grüße
Dennis
wir bauen gerade ein Einfamilienhaus, welches an zwei Seiten unmittelbar an einen öffentlichen Friedhof grenzt.
Nun möchte ich gerne wissen, ob die Stadt bzw. Gemeinde sich an den Kosten der Einzäunung beteiligen muss ? Würde das Grenzgrundstück Privatleuten gehören, so müssten diese sich bei Grenzeinzäunung meines Wissens an den Kosten beteiligen.
Viele Grüße
Dennis
Nordlys11.11.18 16:57
Nein Private müssen sich nicht beteiligen. Die Öffentliche Hand auch nicht. Wer will den Zaun? Du! Also zahl ihn.
dhd8211.11.18 17:09
Hallo Nordlys,
das stimmt so nicht was du da schreibst.
Wenn mein Nachbar eine Einzäunung auf der Grundstücksgrenze vornimmt, dann muss ich mich an den Kosten in angemessener Weise beteiligen, zumindest in NRW ist das so.
Meine Frage zielte allerdings darauf ab, ob das auch ein Grundstück gilt, was an öffentliche Fläche grenzt.
das stimmt so nicht was du da schreibst.
Wenn mein Nachbar eine Einzäunung auf der Grundstücksgrenze vornimmt, dann muss ich mich an den Kosten in angemessener Weise beteiligen, zumindest in NRW ist das so.
Meine Frage zielte allerdings darauf ab, ob das auch ein Grundstück gilt, was an öffentliche Fläche grenzt.
Escroda11.11.18 20:15
§ 32 NachbG NRW
Einfriedigungspflicht
(1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen.
Auch wenn auf dem Friedhof eine Kapelle stehen mag, so dürfte das Grundstück IMHO nicht als bebaut anzusehen sein, sondern als öffentliche Grünfläche.
Einfriedigungspflicht
(1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen.
dhd82 schrieb:Bei Acker- oder Grünflächen ist das nicht so.
Würde das Grenzgrundstück Privatleuten gehören, so müssten diese sich bei Grenzeinzäunung meines Wissens an den Kosten beteiligen.
Auch wenn auf dem Friedhof eine Kapelle stehen mag, so dürfte das Grundstück IMHO nicht als bebaut anzusehen sein, sondern als öffentliche Grünfläche.
nordanney11.11.18 20:28
dhd82 schrieb:
Wenn mein Nachbar eine Einzäunung auf der Grundstücksgrenze vornimmt, dann muss ich mich an den Kosten in angemessener Weise beteiligen, zumindest in NRW ist das so.Dies gilt im privaten Nachbarschaftsrecht. Grundlage ist aber maximal ein billigster Maschendrahtzaun. Im Endeffekt bezahlst Du bei einem höherwertigen Zaun alleine. Da hilft die öffentliche Fläche auch nicht weiter, selbst wenn sich die Gemeinde beteiligen würde.nordanney11.11.18 20:29
Escroda schrieb:
gewerblich genutzten GrundstücksDas ist doch ein Friedhof Ähnliche Themen