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ᐅ Schmales Grundstück wg. Süd-Zuwegung nach hinten?


Erstellt am: 17.09.18 18:20

Escroda20.09.18 07:42
Hamburch schrieb:

Oder hab ich dich falsch verstanden?
Ja. Meine Bilder in #16 hat wohl keiner gesehen.
Hamburch schrieb:
2,50m wäre zu schmal.
Genau das meinte ich mit "nimmt Dir dir Möglichkeit...". Wenn Du 3m oder 3,50m Grenzabstand wählst, könntest Du an die Nordgrenze eine Garage bauen.
Hamburch schrieb:
Ich hab mir sagen lassen, dass mit Baulast des Nachbars auch 2m möglich wären. Dessen Haus steht wohl 3m weg.
Das eröffnet natürlich viele weitere Möglichkeiten. Durch das riesige Baufenster und den weit nach hinten gerückten Nachbarn wäre mit Baulast auch ein Grenzabstand von 1,2m oder gar eine Grenzbebauung nach Norden möglich. Solltest Du mal ausloten, wie weit die Zugeständnisse des Nachbarn gehen.
Nordlys schrieb:
Es ist ein sch...Grundstück.
Nein, ist es nicht. 13,50m Straßenfront sind aus NRW-Sicht völlig ausreichend und hier muss man mindestens 3m Grenzabstand halten.
Hamburch schrieb:
2,5m ist in Hamburg m.W. Die Vorgabe.
So ist es.
Hamburch06.10.18 13:24
kaho674 schrieb:
Ich find den Grundriss nicht schlecht. Aber angesichts des sehr schmalen Grundstückes würde ich immer die volle Haustiefe für WZ / Essbereich am Garten nutzen. Eine Teilung mit dem schon sehr schmalen Arbeitszimmer ist Mist und richtet das Wohngefühl zusammen mit Essbereich und Küche zu sehr zum Weg aus. Auch wenn da Sonne ist, entsteht ein Gefühl vom "Wohnen an der Straßenkante".

Ich habe echt viel hin und her überlegt in den letzten Tagen und bin nie so richtig zufrieden gewesen.
Einerseits würde ich gerne die Südseite nutzen, andererseits schränkt mich das sehr in der Auswahl der Häuser / Grundrisse ein und macht die „Hauptseite“ - Westen - eben ziemlich schmal.

Hinzu kommt, dass ich mir auch eine recht repräsentative Ansicht von der Straße aus wünsche, die mit einem Seiteneingang (Nord) nicht wirklich vereinbar ist. Da guckt einen nur die kalte (Haus-) Schulter an.

Daher habe ich nun das Ed. 600 mit Giebeleingang ins Auge gefasst und angepasst.
Insbesondere die vielen bodentiefen Fenster und Terrassentüren, die heutzutage so „in“ sind, habe ich zusammengestrichen.

Auf die Südseite verzichte ich nun weitestgehend. Wenn ich dort auf 1,50 m Sichtschutz habe, dann guckt man da aus den Fenstern noch drüber (also keine Hecke /Zaun vor der Nase), aber nach hinten fahrende Nachbarn schauen (aus dem Auto) nicht ständig rein.
Neugierige Fußgänger sollen halt schauen.

Den Wohnbereich mache ich mit einer Schiebetür trennbar vom Essbereich.

Was sagt ihr dazu?

Wichtig: OBEN IST WESTEN, die Straße läuft unten (Osten).
Die graue Straße links (Süd) ist die Zuwegung nach hinten.
Anbei auch noch mal die Grundstücksansicht.



Skizzenhafter Hausgrundriss mit Küche, Essbereich, Wohnzimmer, Diele, Terrasse und Garten.



Skizzenhafter Grundriss eines Hauses mit Empore, Schlafzimmer, Bad und Schrankraum.



Luftaufnahme eines Grundstücks mit farblich markierten Umrissen für Grundrissplanung und Baubereich


Das wäre ganz grob die Hausansicht (ohne Garage, ggf. Carport):


Moderne weiße Hausfassade mit Garage, Einfahrt und Abendbeleuchtung
Hamburch06.10.18 13:35
Ach Dreck, ich kann nicht mehr bearbeiten....

Anbei noch mal mit Nord-Pfeil


Handgezeichnete Hausgrundriss-Skizze mit Küche, Wohnzimmer, Diele und Terrasse.

Grundriss eines Etagenplans: Empore, Schlaf- und Kindzimmer, Bad, Schrankraum
Mottenhausen07.10.18 22:59
Die Grundstücksbreite sehe ich gar nicht so als Problem, selbst in neu angelegten Baugebieten gibt's solche Grundstücke.

Achtung: Tür zwischen Haus und Garage in Grenzbebauung stellt eine bauliche Verbindung her, welche das Privileg der zulässigen Grenzbebauung der Garage aufhebt. Interessiert in 95% der Fälle keine Sau, aber es gibt Urteile, da hat der Nachbar erfolgreich durchgesetzt, dass die Verbindungstür zugemauert werden muss, um die bauliche Verbindung aufzuheben.

Das Wohnen an der Zuwegung würde mich stören, vielleicht hat der hintere Nachbar Kinder 18+ mit eigenen Autos oder es kommt oft Besuch. Dann wird der Weg als Linear-Parkplatz genutzt und ständig umrangiert. Sowas kann nerven.
Escroda08.10.18 09:08
Mottenhausen schrieb:
Achtung: Tür zwischen Haus und Garage in Grenzbebauung stellt eine bauliche Verbindung her, welche das Privileg der zulässigen Grenzbebauung der Garage aufhebt.
Bist Du sicher, dass das auch für Hamburg gilt? Kannst Du Urteile aus Hamburg nennen? In NRW und RP z.B. sind solche Zugänge ausdrücklich erlaubt und ich meine, dass sich auch in anderen Bundesländern die Rechtsprechung geändert hat.
Mottenhausen schrieb:
vielleicht hat der hintere Nachbar Kinder 18+ ...
Es ist ja nicht nur ein hinterer Nachbar sondern es werden mal sechs sein, so dass deine Befürchtung nicht eintreten wird. Außerdem gibt es keine Alternative, außer man sucht ein anderes Grundstück. Und zum Nerven reicht auch ein einziger rücksichtsloser Nachbar, auch ohne Zuwegung; das kann man in den seltensten Fällen dauerhaft ausschließen.
Escroda08.10.18 09:14
Hamburch schrieb:
Auf die Südseite verzichte ich nun weitestgehend.
Dann gönne Dir einen breiteren Carport. Freistehend sind 2,50m vielleicht akzeptabel, aber mit Hauswand links und Einfriedung rechts wirst Du Dich immer quälen.
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