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ᐅ Gemeinde möchte Anteile meines Grundstücks erwerben?!


Erstellt am: 25.09.18 11:45

tomtom7925.09.18 18:19
Egal wie hoch die Investitionen sind Eigentümer ist er doch erst ab Eintragung und die ist nach 2 Wochen definitiv nicht passiert.
freefall26.09.18 08:18
Escroda schrieb:

Dann hoffe mal, dass Du danach nicht noch einen Termin bei einem Juristen brauchst.
Sollte der Notar tatsächlich der Schuldige sein, kann er es vielleicht bei den jetzt noch notwendigen Verhandlungen mit der Gemeinde wieder gut machen.

Das hoffe ich auch, danke für deine Einschätzung!
Habe morgen einen Termin bei ihm bekommen, dann wird sich das alles hoffentlich klären.

Ich hatte mich wie gesagt mit dem Verkäufer darauf geeinigt, dass zunächst eine Auflassungsvormerkung (Reservierung) für mich im Grundbuch eingetragen wird (um sicher zu sein, dass hier auch alles sein Richtigkeit hat).
Anschließend, also nach Freigabe durch den Notar, ist die erste Rate (50% des Kaufpreises) fällig und ich kann mit der Renovierung des OG beginnen, sowie die Garagen für meine Zwecke nutzen.
Ende Oktober ist der Verkäufer vollständig ausgezogen, dann findet die Übergabe und die Bezahlung der zweiten Rate statt, sobald ich als Eigentümer im Grundbuch stehe (wieder Freigabe vom Notar, dann Bezahlung der zweiten Rate = 50% des Kaufpreises).

Ich habe dieses Vorgehen im Vorfeld mit dem Notar besprochen, er sah darin keinerlei Probleme.

Naja, jetzt habe ich wohl doch eins...

Der Notar wird sicher so argumentieren, dass es lediglich seine Aufgabe ist, bis zur vollständigen Bezahlung und Eintragung im Grundbuch dafür Sorge zu tragen, dass er mich darüber in Kenntnis setzt, wenn jemand von seinem Vorkaufsrecht gebraucht macht.

Ich für meinen Teil bin davon ausgegangen, dass eine "Freigabe für die Bezahlung der ersten Rate" gleichbedeutend mit einer "Freigabe für die Renovierung und den Umzug" ist.
So wurde es mir zumindest im Gespräch vermittelt.
Als Laie kenne ich mich wie gesagt nicht mit den hier geltenden Gesetzten aus und habe mich auf die Aussagen des Notars verlassen.

kaho674 schrieb:
Wie hoch sind die Investitionen schon am Haus?

Hält sich noch einigermaßen in Grenzen, habe bisher für ca. 8.000 Euro Material gekauft und ca. 1000 Euro für Handwerker ausgegeben.
dertill26.09.18 08:50
freefall schrieb:
Der Notar wird sicher so argumentieren, dass es lediglich seine Aufgabe ist, bis zur vollständigen Bezahlung und Eintragung im Grundbuch dafür Sorge zu tragen, dass er mich darüber in Kenntnis setzt, wenn jemand von seinem Vorkaufsrecht gebraucht macht.

Wenn er dir schriftlich die Zahlungsfreigabe, und sei es nur für den ersten Teil der Kaufsumme, zugesandt hat, bestätigt er damit, dass alle Kriterien für den Eigentumsübergang (bis auf die Zahlung) erfüllt sind. Dazu gilt auch die Prüfung auf Baulasten, Auflassungsvormerkungen, Eintragungen von Grundschuld und Prüfung evtl. Vorkaufsrechte dritter (in der Regel Gemeinden, Bund oder Länder). So die Aussage unseres Notar beim Hauskauf. Er hat damals auch extra noch mal darauf hingewiesen, dass wir den Kaufpreis noch nicht zahlen sollen, solange wir noch keine Zahlungsaufforderung von ihm erhalten haben, da er sonst nicht gewährleisten kann, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Gesetzlich ist das ganz sicher geregelt. Am besten erst mal versuchen mit dem Notar zu reden und auf sein Schreiben verweisen (das hoffentlich Zahlungsaufforderung heißt und nicht "Wisch für grünes Licht"`).
freefall26.09.18 10:05
dertill schrieb:
Wenn er dir schriftlich die Zahlungsfreigabe, und sei es nur für den ersten Teil der Kaufsumme, zugesandt hat, bestätigt er damit, dass alle Kriterien für den Eigentumsübergang (bis auf die Zahlung) erfüllt sind.

Ein solches Schreiben mit dem Betreff "Mitteilung über den Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen der 1. Kaufpreisrate" habe ich erhalten.
In diesem wird auch noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle für die Überweisung der ersten Rate notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, zudem wurde ein Auszug des Grundbuchs bzw. eine Kopie der Eintragungsbekanntmachung für die Auflassungsvormerkung mit beigefügt.

Als Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate ist bereits im Kaufvertrag die Freiheit von Vorkaufsrechten, Grundschulden, Auflassungsvormerkungen und Baulasten des Verkaufsobjekt vermerkt.
Nordlys26.09.18 10:06
Ich gebe Till recht. In short: bevor du zahlst muss klar sein, dass alles koscher. Dazu gehört auch Vorkaufsrecht. Aber ich vermute, der Notar wird da einhaken können, dass es bei der Kommune zu lange gedauert hat. Mal sehen.....
Escroda26.09.18 10:45
Nordlys schrieb:
Aber ich vermute, der Notar wird da einhaken können, dass es bei der Kommune zu lange gedauert hat.
Aber nur als scheinheilige Ausrede. Er sollte ja ein Negativattest beantragt haben und wenn das nicht unverzüglich kommt, muss er entweder nachfragen, wo das bleibt, oder auf den Bescheid zur Vorkaufsrechtsausübung warten.
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