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ᐅ Gemeinde möchte Anteile meines Grundstücks erwerben?!


Erstellt am: 25.09.2018 11:45

Nordlys 25.09.2018 13:26
Hier scheint mir etwas aus dem Ruder zu laufen. Ich kenn es so, dass die Gemeinde 14 Tage Zeit hat, oder waren es 4 Wochen? , ihr Vorkaufsrecht zu erklären. Ansonsten gilt das als Verzicht. Erst dann gibt der Notar den Vertrag zur Durchführung frei. Du hast Notar, Gericht, Grunderwerbsteuer alles schon bezahlt, und nun, nach Wochen kommen die ausm Busch? Da stimmt ja was nicht. Grundsätzlich, wenn die kaufen wollen, darf dadurch weder dir noch dem Verkäufer ein finanzieller Nachteil entstehen. Wenn die Gemeinde die Wiese haben will, müsste sie eigentlich alles nehmen, mit Haus.
Irgendwas stimmt da nicht.

freefall 25.09.2018 13:36
Nordlys schrieb:
Hier scheint mir etwas aus dem Ruder zu laufen. Ich kenn es so, dass die Gemeinde 14 Tage Zeit hat, oder waren es 4 Wochen? , ihr Vorkaufsrecht zu erklären. Ansonsten gilt das als Verzicht. Erst dann gibt der Notar den Vertrag zur Durchführung frei. Du hast Notar, Gericht, Grunderwerbsteuer alles schon bezahlt, und nun, nach Wochen kommen die ausm Busch?

Das hat schon alles seine Ordnung, der Notar prüft, ob eine Grundschuld oder ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht. Ist hier die Gemeinde (oder jemand anderes) vermerkt, gilt eine Frist von vier Wochen, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Geschieht, das nicht, gilt es als Verzeicht.

In meinem Fall war es aber so, dass im Grundbuch kein Vorkaufsrecht eingetragen war. Daraufhin wurde der Verkauf ganz normal abgewickelt, was auch eine Benachrichtigung der Gemeinde mit sich bringt.
Die Gemeinde hat dann das Recht, wie schon geschrieben unter gewissen Umständen, die Ausübung ihres Vorkaufsrechts (z.B. im öffentlichen Interesse) zu erwägen.

Zu diesem Zwecke fordert sie dann eine Kopie des Kaufvertrags an. Hierfür ist der Notar dann auch pflichtgemäß mit der Ermächtigung an mich herangetreten.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag der Gemeinde vorliegt, hat diese zwei Monate Zeit, darüber endgültig zu beraten, ob es zu einem Kauf kommt, oder nicht. In meinem Fall ist diese Entscheidung ja bereits gefallen, wie ich erfahren musste.

Spunk 25.09.2018 13:53
pP = persönliches Pech.

Normalerweise wird der (Verkehrs-) Wert der GSTeils rausgerechnet. Kommt also auch darauf an, ob dies laut Grundbuch Bauland oder nur Grünfläche ist.
Danach wird alles neu angepasst. VK-Preis, GrErwerbSt, Notarkosten etc.
Aber hierzu sollte der Notar doch weiterhelfen.
Und wer zahlt die Neuvermessung des Grundstück?

kaho674 25.09.2018 13:58
Hat die Gemeinde denn dargelegt, warum sie dieses Stück Land unbedingt haben möchte? Soll da ein Hochwasserschutzdamm hinkommen oder möchten Sie vielleicht nur ein Naturschutzgebiet an der Stelle errichten, um die selten XY-Libelle zu schützen?

Möglicherweise verzichten sie auf ihr Vorkaufsrecht, wenn man sich über die Nutzung des Landes sinnvoll einigen kann?

montessalet 25.09.2018 14:06
Ich nehme an, dass die Gemeinde das Ganze kauft. Demnach muss sie dann auch die Abparzellierung bezahlen (Vermessung) bezahlen. Danach verkauft sie das restliche Land mit dem Haus (hoffentlich an dich).

Ein Vorkaufsrecht kann m.E. nur als Ganzes in Anspruch genommen werden. Du müsstest also mit der Gemeinde (als neuen Besitzer) den Kauf (neu) verhandeln. Effektiv "persönliches Pech".

freefall 25.09.2018 14:30
kaho674 schrieb:
Hat die Gemeinde denn dargelegt, warum sie dieses Stück Land unbedingt haben möchte? Soll da ein Hochwasserschutzdamm hinkommen oder möchten Sie vielleicht nur ein Naturschutzgebiet an der Stelle errichten, um die selten XY-Libelle zu schützen?

Es soll ein Naturschutzgebiet entstehen. Ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht fällt aus, die Gemeinde hat mir das gerade eben telefonisch mitgeteilt, auch mein Vorschlag, die Wiese als Wildwiese zu nutzen fand dort wenig Zuspruch. Das angrenzende Grundstück gehört bereits der Gemeinde als Naturschutzgebiet (und wird alle zwei Monate gemäht...).

montessalet schrieb:

Ein Vorkaufsrecht kann m.E. nur als Ganzes in Anspruch genommen werden. Du müsstest also mit der Gemeinde (als neuen Besitzer) den Kauf (neu) verhandeln. Effektiv "persönliches Pech".

Ärgerlich für mich ist in erster Linie, dass ich bereits viel Geld und Arbeitszeit in die Renovierung des Obergeschoss investiert habe. Ansonsten würde ich den Kauf einfach rückabwickeln lassen. Grund genug hätte ich in meiner Situation wohl.
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