Schallshutz Erdgeschoss Eigentumswohnung ausreichend?

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Iceweasel

Hallo zusammen, wir sind gerade am überlegen eine Neubau Eigentumswohnung von einem Bauträger zu erwerben. Da die Wohnung im Erdgeschoss neben dem Eingangstür, Treppenhaus und Aufzug liegt, machen wir Gedanken ob die Wohnung ausreichend schallgeschützt ist. Weiterhin, liegen die Schlafzimmer zu einer Seitenstrasse, die ruhig scheint. In der Baubeschreibung stehen die folgenden Angaben zum Schallschutz:

Das Gebäude wird unter beachtung der Anforderungen der DIN4109 Schallschutz im Hochbau Ausgabe 1989 geplant und errichtet.

Schallschutz zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten, zwischen Wohnungen und Treppenraum und beim Außenlärm werden zusätzlich die Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz gemäß DIN 4109, Beiblatt 2, Tabelle 2, bzw. die Vorgaben der DIN 4109 Tabelle 8+9 (Außenlärm) bei der Planung und Ausführung berücksichtigt, allerdings wird abweichend von diesen Anforderungen kein abgeschlossener Flur Innerhalb der Wohnungen berücksichtigt.

Der maximale Schalldämmwert im eingebauten Zustand für die Wohnungseingangstüren beträgt Rw, R= 37dB.

Ein besonderer Schallschutz innerhalb der eigenen Wohnung nach VDI4100 und DIN4109 Beiblatt 2, wird ausdrücklich nicht vereinbart. Die Schalldruckpegel von Geräuschen aus haustechnishen anlagen (insbesondere Aufzug) in Wohn-, Schlaf-, und Arbeitsräume sowie offene Küchen werden nach VDI4100, Ausgabe August 2007, Tabelle 2, Schallschutzstufe II (SSt II), d.h. <30 dB (A) berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Eure Meinung.
 
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Otus11

Es ist demnach trotzdem nur der nach BGH-Rechtsprechung für die aaRdT erforderliche Mindestschallschutz vertraglich vereinbart.
Such mal nach: BGH erhöhter Schallschutz.

Trotz der Formulierung "erhöhter" Schallschutz ist also im Ergebnis gerade mal das übliche Minimum erreicht! Denn die DIN 4109 pur schützt nur vor völlig unzumutbaren Lärmimmissionen.

Ist die Whg. unterkellert? Mit Gang zur Tiefgarage - TG?
Dann würde ich mir vor allem auch um das harte Zufallen der Rauchabschlusstüren in den Kellergängen Sorgen machen... Die sorgen häufig für Ärger. Und bei TG im Keller müssen die später auch zu sein...
 
M

MayrCh

Wie Otus schon völlig richtig dargestellt hat, ist die DIN 4109 + Bbl. 2 die absolute Mindestanforderung von dem, was heutzutage baurechtlich überhaupt noch zulässig ist.

Bei einer Eigennutzung der Wohnung wäre ich hier sehr skeptisch. Siehe TG mit Rauchabschlusstüren, aber auch Hauseingangstür, Briefkästen, Aufzugsanlage (im Treppenauge oder direkt angrenzend an einen Wohnraum), Treppenhaus, ggfs. Tor zur Tiefgaragenabfahrt...

Für ein sorgfältig arbeitendes BU mit einer vernünftigen Grundriss- und Ausführungsplanung von Seiten des Architekten sind die Anforderungen z.B. der VDI 4100 in der Regel kostenneutral zu erreichen. Nur wenn´s schnell und billig werden soll, in Verbindung mit ungünstigem Grundriss und mangelhafter Detailplanung wird's eben schwierig, so dass oft nur die absolute Mindestanforderung der 4109 erreicht wird.
 
H

HilfeHilfe

Wen ihr jetzt schon lärmempfindlich seid und die ETW selbst bewohnen wollt lasst es bleiben . Es sind zu viele Wenn’s. Schlaft ihr gerne mit gekipptem Fenster ? Dann habt ihr auch immer mal Auto/ Menschen Geräusche . Wie lange ist die etw frei am Markt ? Letzte Wohnung im komplex ? Dann wisst ihr Bescheid
 
H

HilfeHilfe

Bei der heutigen Marktlage? Vergiss es, da geht weg, was gebaut wird, das ist kein Ausschluss-Kriterium mehr. Schallschutztechnisch nur die Mindestanforderung erfüllt? Egal, solange keine Eigennutzung.
DIN und Mindestanforderung das eine. Ob man sich da drin wohlfühlen kann das andere.

Ich kaufe doch keine ETW für XXXk und weiß ganz genau der lärm wird mich stören
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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