W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag


Erstellt am: 05.08.18 10:25

Snowy3605.08.18 22:52
Ok ich bin aus BW da kenne ich mich natürlich nicht aus , aber wenn es eine Baugenehmigung is dann doch umso besser oder nicht ?
tomtom7905.08.18 23:54
Eine Baugenehmigung heißt nicht das die Anwohner nicht klagen dürfen. Vor allem wenn er keine Unterschrift geleistet hat und sogar schon ein Einspruch eingelegt hat.
Selbst wenn der Bauantrag an den BB hält.



Hat der Nachbar schon einen Antrag auf aufschiebung beantragt?

Was Ich sehr kritisch sehe

"Wir bauen mit Ausnahmegenehmigung (größer als vorgesehen, ist aber genehmigt worden),"

Hier wird er euch regelrecht ans Bein Pinkeln können, weil gegen alles was abweicht kann er gegen angehen. Und sein es nur der Schatten der von eurem Dach auf seine Terrasse fällt.
Snowy3606.08.18 07:36
Das heisst ihr weicht von der Grundflächenzahl ab? Aber wie sieht es mit den Abständen aus zum Nachbar? Denn hier gibt es wiederum Unterschiede ob die Behörde Euch eine Ausnahme erteilt hat von Interessen die den Nachbarn angehen...Abstände wären hier zum Beispiel eher kritisch, Erhöhung der Grundflächenzahl laut dem was ich gelesen hab nicht...

Befreiung von einer nicht
nachbarschützenden Festsetzung oder einer nachbarschützenden?
Egon1206.08.18 08:12
lasst das euren Anwalt regeln...ich hoffe ihr habt einen der sich auf Baurecht spezialisiert hat.

Nichts torpediert einen Rechtsstreit mehr als ein Mandant der neben seinem Anwalt rumwurschtelt.
NicoleS.7906.08.18 09:33
Snowy36 schrieb:
Hab dazu § 62 Thüringer-Bauordnung
Thüringer Bauordnung (Thüringer-Bauordnung) gefunden , also sollte es das vereinfachte Genehmigungsverfahren dort geben

Daher meine Frage : was genau habt ihr ?
Ich habe gerade geschaut: Wir haben ein vereinfachtes genehmigungsverfahren mit einigen Freistellungen, z.B. Größe, Dachneigung (Bungalow) und Aufschüttungen, da Hanglage. Aber das ist alles genehmigt worden ohne Probleme. Wir haben auch vorab (vor Grundstückskauf) beim Bauamt angefragt wegen Baufeld und deren Überschreitung. Haben wir sogar schriftlich, dass das okay ist. Erst danach haben wir das Grundstück gekauft.
Snowy36 schrieb:
Das heisst ihr weicht von der Grundflächenzahl ab? Aber wie sieht es mit den Abständen aus zum Nachbar? Denn hier gibt es wiederum Unterschiede ob die Behörde Euch eine Ausnahme erteilt hat von Interessen die den Nachbarn angehen...Abstände wären hier zum Beispiel eher kritisch, Erhöhung der Grundflächenzahl laut dem was ich gelesen hab nicht...
Ja, aber wir halten ALLE Grenzen ein. Zumal unser Nachbar bis AUF DIE Grundstücksgrenze gebaut hat, aber dafür können wir ja nichts.
Egon12 schrieb:
lasst das euren Anwalt regeln...ich hoffe ihr habt einen der sich auf Baurecht spezialisiert hat.

Nichts torpediert einen Rechtsstreit mehr als ein Mandant der neben seinem Anwalt rumwurschtelt.

Ja, ist ein Baurechtler. Mit dem sind wir bisher sehr zufrieden gewesen.
Mein Mann ist gerade im Bauamt und holt unsere Akte bzw. eine Kopie davon. Mit der gehen wir dann zum Anwalt nächste Woche.
tomtom79 schrieb:
Hat der Nachbar schon einen Antrag auf aufschiebung beantragt?

Wissen wir nicht. Ich hoffe nicht?!
tomtom79 schrieb:
Was Ich sehr kritisch sehe

"Wir bauen mit Ausnahmegenehmigung (größer als vorgesehen, ist aber genehmigt worden),"

Hier wird er euch regelrecht ans Bein Pinkeln können, weil gegen alles was abweicht kann er gegen angehen. Und sein es nur der Schatten der von eurem Dach auf seine Terrasse fällt.

Hat ein "schnöder" Nachbar echt das Recht, dagegen erfolgreich vorzugehen? Ich meine, wir bauen echt nicht aus Spaß so groß (geht um 1,5m, die es größer wird). Und mit Schatten etc hat das nichts zu tun, Sonne ist dort satt. Und wir bauen auch noch auf seiner "Garagenseite" - sprich, wir schauen in keine Fenster etc. Einzig seine Treppe ins OG sehen wir, aber das auch nur von der Küche aus. An seine/unsere Grundstücksgrenze grenzen sein Autostellplatz und daneben unser Carport. Dann befinden sich dort "nur" Eingang, Abstellraum und Küchenfenster, mehr nicht.

DANKE für euren Input!

LG
Nicole
montessalet06.08.18 10:08
Ich glaube nicht, dass der liebe Nachbar AUF die Baugrenze bauen darf. AN die Baugrenze darf man bauen, AUF ist eigentlich ein NO-GO. Das würde ich auch noch im Auge behalten - quasi wenn er weiterhin "unangenehm" bleibt, seinen nicht regelkonformen Bau rügen. Quasi als ultimo ratio.
Es wird ihm nicht gelingen, euer Vorhaben zu stoppen - aber eine erhaltene Baubewilligung sagt noch gar nichts darüber aus, ob deren Erteilung rechtens war (leider).
Es gibt ja diesen tollen Fall, wo ein Nachbar Einsprache gemacht hat. Begründung: Bau fügt sich nicht in das Bild der bestehenden Bauten ein (Paragraf 34): Dem wurde dann stattgegeben (der gesunde Menschenverstand in den konkreten Fall wurde offenbar nicht bemüht) - mit der Folge, dass das ganze Haus weg muss..... Ist also echt nicht ganz ohne und von daher ohne Anwalt einfach zu "gefährlich".
Mit dem Bau würde ich wirklich erst beginnen, wenn es klar ist, dass alles seine Richtigkeit hat.
anwaltbaugenehmigunggrundflächenzahlbauamtgrundstücksgrenzebaugrenze