W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist Zählerausbau oder Zählermiete bei Leerstand rechtens ? Nein !


Erstellt am: 19.04.15 17:28

kamnik30.04.15 16:19
Georg2 schrieb:

Nun, das Problem hat der Hausvermieter, der besonders bei Leerstand für seine Zähler zahlen müsste und das sind bei 7 Zählern schnell mal 1000€ im Jahr, nur fürs herumstehen. Dass das keine Zähler-Mietgebühr sein kann ist erstens damit begründet und bewiesen, dass es Grundgebühr und nicht Zählergebühr (ist nämlich nur Mundart) heißt und das die Energiefirmen ein Zähler nur ca. 15€ kostet und man nicht im Jahr von einer Miete sprechen kann, wenn man dafür 8 neue Zähler pro Jahr kaufen kann.

Der Netzausbau + Instandhaltung kostet auch Moos. Dank den ganzen Photovoltaik-Betriebern und Eigenstrom-Nutzern, werden die Grundgebühren sogar zukünftig steigen.
Dann bezahlt man pro Jahr für seine 100 kWh rund einen 1.200-er Euro Geldschein - ob sich
dann am Ende die Photovoltaikanlage auf dem Dach groß rentiert, bei den überhöhten
GG-Preisen? k.A.

Zumindest steigen die Grundgebühren an, so die lokalen Energieversorger - weil irgendwo her muss der Zaster ja her kommen


ps. aber warum keinen Tarif nehmen mit 6 Euro Grundgebühr pro Zähler; macht am Jahresende dann nur noch das halbe Geld: knapp 500 Euro
Nostradamus12.02.18 16:17
Ich kann die Verärgerung ganz gut verstehen. Ich habe ähnliches erlebt. Es kann für einen Endverbraucher ziemlich kompliziert sein seinen zusätzlichen Heizstromanschluss endgültig zu kündigen. Mein Stromanschluss und damit der Vertrag stammen noch aus den Zeiten, als es keinen eigenen Netzbetreiber gab und da war es auch üblich, dass der Stromanbieter alle Kosten im Zusammenhang mit dem Zähler getragen hat.

Nachdem ich keinen Heizstrom mehr benötige habe ich gegenüber meinem Grundversorger mit diesem Hinweis, dass ich keinen Heizstrom mehr benötige endgültig gekündigt und angeboten, dass der Zähler jederzeit bei mir ausgebaut und abgeholt werden könnte. Ich dachte damit ist alles erledigt.

Ein halbes Jahr nach der Kündigung erhalte ich ein Schreiben vom Grundversorger mit dem Hinweis, dass ich seit einem halben Jahr einen Vertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen hätte. Erst nach mehrfacher Nachfrage stellte sich heraus, dass der Netzbetreiber wegen dem vorhandenen Zähler ein Signal an den Grundversorger sendet und man dann automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger hätte. Erscheint mir schon ziemlich merkwürdig dieses Gebaren, der Grundversorger hat sich schließlich kulant gezeigt.

Bleibt das Problem mit dem Netzbetreiber. Der meint jetzt ich müsste den Zähler auf meine Kosten ausbauen lassen und mir selbst einen Elektriker besorgen

Meine konkreten Fragen:

Ich möchte natürlich nicht, dass der Netzbetreiber wieder ein Signal sendet. Muss ich hierzu überhaupt den Zähler ausbauen lassen oder gibt es andere technische Möglichkeiten, die mir nicht kostenpflichtig aufgebürdet werden?

Ist es bei Altverträgen überhaupt zulässig die Kosten des Ausbaus des Zählers dem Endverbraucher aufzubürden?

Meines Erachtens müsste es für eine endgültige Kündigung ausreichend sein, wenn man als Endverbraucher den Zähler zum Ausbau zur Verfügung stellt, alles andere dann auf Kosten des Eigentümers des Zählers.

Irgendwelche Tipps, wie man hier am besten vorgeht und argumentiert.

Jeder, der von Heizstrom auf Gas umstellt wird dieses Problem möglicherweise haben.
toxicmolotof12.02.18 17:38
Dass du ein Leichenfledderer bist, weißt du vermutlich selber.

Als wir unseren Zweitzähler haben ausbauen lassen war das überhaupt kein Problem.
Nostradamus12.02.18 18:02
toxicmolotow schrieb:
Dass du ein Leichenfledderer bist, weißt du vermutlich selber.

Als wir unseren Zweitzähler haben ausbauen lassen war das überhaupt kein Problem.
Nostradamus12.02.18 18:04
toxicmolotow schrieb:
Dass du ein Leichenfledderer bist, weißt du vermutlich selber.

Als wir unseren Zweitzähler haben ausbauen lassen war das überhaupt kein Problem.
Ziemlich unbrauchbar dieser beleidigende Kommentar.....ist ja schön für dich, wenn du kein Problem gehabt hast. Hast du gezahlt für den Ausbau
MayrCh12.02.18 18:39
Nostradamus schrieb:
Irgendwelche Tipps, wie man hier am besten vorgeht und argumentiert.
§9 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) regelt das. Außerdem die Verträge, die du damals als Anschlussnehmer unterschrieben hast.
zählergrundversorgernetzbetreiberendverbrauchervertragheizstromgrundgebührenausbau