ᐅ Rohbaufirma sagt einen Tag nachdem Tiefbau begonnen wurde ab!
Erstellt am: 06.02.18 11:17
Payday06.02.18 15:22
das bauunternehmen hat ein angebot erstellt. der bauherr hat das angebot unterschrieben und zurückgeschickt, dann aber keine auftragsbestätigung bekommen.
und nun wirds dann lustig. ist der bauunternehmer einen wirksamen vertrag eingegangen oder nicht?! zudem muss der bauherr beweisen, das der auftrag angekommen ist. sind da irgendwelche abweichen "bitte mit dies und jenes zum gleichen preis", kann der bauherr natürlich auch ablehnen.
letztendlich ist ein Rechtsstreit hier eher was für gelangweilte oder nen anwalt in der familie.
und nun wirds dann lustig. ist der bauunternehmer einen wirksamen vertrag eingegangen oder nicht?! zudem muss der bauherr beweisen, das der auftrag angekommen ist. sind da irgendwelche abweichen "bitte mit dies und jenes zum gleichen preis", kann der bauherr natürlich auch ablehnen.
letztendlich ist ein Rechtsstreit hier eher was für gelangweilte oder nen anwalt in der familie.
ensi198106.02.18 15:25
Nach dem Unterschreiben bestand allerdings Email-Kontakt bezüglich noch notwendiger Pläne, Bodengutachten etc.
Ausserdem auch gemeinsame Ortsbegehungen mit dem Rihbauer zusammen mit Tiefbauer, 2x Ingenieur, Bauleiter an denen Abstimmungstermine bezüglich Baustart getroffen wurden.
Ausserdem auch gemeinsame Ortsbegehungen mit dem Rihbauer zusammen mit Tiefbauer, 2x Ingenieur, Bauleiter an denen Abstimmungstermine bezüglich Baustart getroffen wurden.
Nordlys06.02.18 15:26
Der Dreischritt ist Angebot lt. Ausschreibung, Zuschlag bei Submission, Annahme durch Vertrag, den der Architekt vorlegt, die Firma und der Bauherr unterschreiben. So ist es normal.
Lumpi_LE06.02.18 15:29
Ein Vertrag kommt immer durch Abgabe eines Angebots und dessen Annahme zustande. Da braucht es weder Unterschrift noch ein Dokument.
Geh zur Rechtsberatung, du kannst ihn verklagen und bekommst "Recht", damit kannst du dir aber noch nichts kaufen und hast bis dahin viel Geld und Nerven gelassen.
Geh zur Rechtsberatung, du kannst ihn verklagen und bekommst "Recht", damit kannst du dir aber noch nichts kaufen und hast bis dahin viel Geld und Nerven gelassen.
Nordlys06.02.18 15:33
Nun....letzte Submission. Heizungsbauer H. ist der Günstigste. H. ist zugegen. Ihm fällt alles ausm Gesicht. Ich schaff das gar nicht, das war doch ein Abwehrangebot... .er zieht zurück. Heizungsbauer U. steigt auf Hs Preis ein und macht es. Das war so rechtens. Wir können H. nicht zwingen. Karsten
Lumpi_LE06.02.18 15:36
rein rechtlich kannst du Ihn dazu zwingen, es reicht wenn du ihm sagst "Hallo Herr H, ich nehme ihr Angebot an" Vertrag geschlossen, fertig.
Aber wie gesagt, wer will den Rechtsstreß.
Aber wie gesagt, wer will den Rechtsstreß.
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