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ᐅ Müsste Vermessung vom Altbestand (1921) vorhanden sein?


Erstellt am: 02.02.18 11:03

W
Winniefred
02.02.18 11:03
Hallo!

Wir haben letztes Jahr ein Grundstück gekauft, das 1921 bebaut worden ist. Hierfür wurde aus einem Flurstück 8 Flurstücke gemacht (für 2x4 Reihenhäuser). Das mit der Nummer H ist unseres. Nun hatten wir wegen einer sanierungsbedürftigen Grenzstützmauer einen Termin mit dem Tiefbauamt (direkt neben der Mauer liegt ein Fußweg der Stadt mit Laternen). Nach den Unterlagen der Dame müsste unser Grundstück hinten ca. 1m breiter sein als wir es heute gemessen haben. Es ist also zu vermuten, dass die Mauer 1m zu weit auf unserem Grundstück liegt oder die Grenze zum anderen Nachbarn nicht korrekt ist, was wir aber eher nicht vermuten. Das würde auch bedeuten, dass die Laternen auf unserem Grund stehen und versetzt werden müssten. Grenzsteine sind nicht auffindbar. Es ist nicht bekannt, ob das Grundstück überhaupt schonmal vermessen wurde. Hierfür habe ich Montag einen Termin beim Katasteramt, eine generelle Auskunft konnte man mir dort telefonisch nicht erteilen.

Müsste es nicht schon vermessen sein, wenn damals das Flurstück in 8 Flurstücke aufgeteilt wurde? Ich meine, das wurde ja sicher auch 1921 nicht einfach nur so pi mal Daumen gemacht, oder? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung wie das mit Altbeständen aussieht. Eine nachträgliche Einmessungspflicht für so alte Gebäude besteht in unserem Bundesland jedenfalls nicht, aber das Grundstück muss doch für den damaligen Neubau mal ausgemessen worden sein, denke ich jedenfalls.

Eine Vermessung würde sicherlich um die 2000-2500€ kosten (6 Eckpunkte, 652m2, hoher Bodenrichtwert), wir würden da natürlich gerne drumherumkommen. Andererseits kostet eine neue Mauer oder Böschung auch viel Geld und sollte dann schon an der richtigen Stelle stehen.

Grüße
E
Escroda
02.02.18 12:00
Winniefred schrieb:
Eine nachträgliche Einmessungspflicht für so alte Gebäude besteht in unserem Bundesland jedenfalls nicht
Schade, dass Du nicht verrätst, um welches Bundesland es geht. Kataster ist Ländersache.
Winniefred schrieb:
Müsste es nicht schon vermessen sein, wenn damals das Flurstück in 8 Flurstücke aufgeteilt wurde?
Ja.
Winniefred schrieb:
Ich meine, das wurde ja sicher auch 1921 nicht einfach nur so pi mal Daumen gemacht, oder?
Nein.
Winniefred schrieb:
Eine Vermessung würde sicherlich um die 2000-2500€ kosten (6 Eckpunkte, 652m2, hoher Bodenrichtwert), wir würden da natürlich gerne drumherumkommen.
Wenn die Grenzsteine (oder sonstigen Grenzmarken) nicht auffindbar sind, kommst Du um eine Grenzanzeige nicht herum, egal ob die Grenzen in der Vergangenheit bereits festgestellt wurden oder erst noch festgestellt werden müssen.
Nach §919ff Baugesetzbuch muss sich der Grenznachbar, hier vermutlich die Gemeinde, an den Kosten beteiligen, sofern Landesgesetze nichts anderes bestimmen.
W
Winniefred
02.02.18 12:04
Das Bundesland ist Sachsen.

Vielen Dank für deine Einschätzungen!
W
Winniefred
09.02.18 17:46
Mal noch eine Rückmeldung zum aktuellen Stand: Beim Katasteramt hat man mir für 15€ die originalen Messunterlagen kopiert und ausgehändigt. Die Abstände stimmen mit den aktuellen Begrenzungen nun doch überein und wir haben außerdem erfahren, dass uns noch ein Stück Land hinter dem einen Zaun gehört und dass unser Grundstück an einem Eck keine Ecke hat sondern eine runde Grenze. Jedenfalls ist damit schonmal sehr kostengünstig geklärt worden, wo die Grenzen verlaufen.

Warum wir das alles selbst rausfinden mussten statt die Unterlagen und vor allem Informationen vom Vorbesitzer zu bekommen ist uns allerdings ein Rätsel. Aber gut...
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