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ᐅ Ist der Kniestock zu gering? Auf was bezieht sich die Vermassung?


Erstellt am: 09.01.18 20:59

ypg10.01.18 12:38
kaho674 schrieb:
Genau. Nur ist das verbindlich?

Das ist verbindlich, wenn es so, nämlich als RBM im Vertrag drin steht.
Ein guter GU klärt Dich dann wegen des Abzuges -> Estrich, Bodenbelag und Deckenverkleidung, aber auch die Sparrenlage auf.

Die Aufklärung unterscheidet einen guten GU von einem „nicht so guten“
baumann4210.01.18 13:27
verbindlich ? eigentlich ja, der Maurer sollte die Bauzeichnung sicherlich lesen können !! sicherlich ist da auch ein Betonrähm, der sollte dann die richtige Höhe haben.
kbt0910.01.18 13:36
kbt09 schrieb:
Aber die 150 cm Kniestockhöhe deiner Zeichnung liegen bei ca. 50 cm im Raum. Direkt an der Wand ist die Kniestockhöhe mit 125 cm angegeben.
Knallkörper schrieb:
Nein. Das Maß liegt ebenso wie das andere direkt an der Außenwand.
Nö .. siehe rot gekreuzte Linien, es geht ja nur um Kniestockmaß innen.

Schnitt durch ein zweigeschossiges Haus mit Dachstuhl, Treppe und Innenraum.

Knallkörper schrieb:
-1,25 m Kniestock, gemessen zwischen OK Rohdecke und UK Fertig-Decke, also 1,38 m nach Estrich, oder ca. 1,35 m im "fertigen Raum" mit Belag
Nö .. bei der Zeichnung wäre Fertigmaß 125- ca. 20 cm Fußbodenaufbau = 105 cm

So viel Zeit muss sein .
Knallkörper10.01.18 14:41
Du hast recht. Jetzt habe ich mich doch vertan, bin fälschlicherweise von den 1,50m ausgegangen, habe richtigerweise 1,25m geschrieben. Dann sind es rund 1,10m bei 12cm Estrichaufbau und 3cm Belag.

Die 1,50m bezeichnen m.E. die Höhe im Eck. Die Linie ist nicht korrekt durchgezogen. Auf der anderen Seite werden die Maßlinien auch durch die Punktlinien überdeckt.

Wie auch immer, ich glaube, es besteht kein Zweifel daran, dass die Zeichnung eindeutig ist.
11ant10.01.18 15:17
305er schrieb:
Die Frage ist, wer nun recht hat.
Also ob der Kniestock 138cm sein müsste, oder 128cm wie er nun ist.
Recht zu welchem Zweck: Preisnachlass, auch wenn kein Problem daraus entsteht ?
Sei doch froh, wenn man sich nicht recken muß, um aus dem Fenster schauen zu können. Etwa 125 cm sind meist ein idealer effektiver Kniestock, und nun hast Du ihn.
305er schrieb:
Kanns net so richtig erklären
Oh, sollte das vor Unterschrift nicht gegeben sein ?
Lumpi_LE schrieb:
Der Kniestock ist die rohe Wandhöhe, also bei dir die 1,25.
Das 1,50 m Maß ist ein sinnloses Maß...
Ich lese die Zeichnung so, daß Mauer und Ringanker die 125 cm ergeben und plus Fußpfette dann 150 cm dabei herauskommen, jeweils von der Oberkante des Rohfußbodens gezählt.
Knallkörper schrieb:
Wie auch immer, ich glaube, es besteht kein Zweifel daran, dass die Zeichnung eindeutig ist.
Nach der Zeichnung ist die Strecke Oberkante Rohfussboden bis Oberkante Fußpfette 150 cm. Also ein Meter fünfzig stehen da drin, aber für ein eigentlich nicht nutzorientiertes Maß.
305er10.01.18 20:01
Naja, sehe es immer noch etwas anders.

Diese komischekomisch gestrichelte Linie die schräg verläuft und über die Tür geht, keine Ahnung was das sein soll.
Auf jeden Fall nichts mit der Decke, sonst würde die nur knapp über die Tür gehen, was sie aber nicht macht.
Von daher geht die 150 immer noch bis zum Knick der Rigipsplatten.

125cm finde ich viel zu klein, nicht umsonst wollten wir eigentlich 150 cm haben, auch das gekaufte hochbett von 140 passt jetzt nicht mehr drunter.

Und wieso aus dem Fenster Strecken? Haben Bodentiefe Fenster

Ja, recht zum Zwecke, wenn es so ist, einen preisnachlass zu bekommen, was anderes geht ja nicht.

Vor der Unterschrift...Hm....Ja, wenn man aber bei allem angelogen wird, bringt es einem auch nichts.

Die 125 Mauer haben gestimmt, glaube die 150 auch mal
zeichnungfensteroberkanteverbindlichpreisnachlassunterschriftmauerfußpfettetür