Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fliesensockel im Nassbereich plötzlich nicht im Standard


Erstellt am: 08.01.18 14:33

Y
ypg
09.01.18 10:35
Bei 50qm Fliese kann man bei einem Mittel von 1,50 (mehr bietet ja kaum ein BU) über 33 Meter Wand verfliesen. Das reicht für ein 6qm-, ein 9qm- und ein 12qm-Bad.
@KingSong
Ich will Dir nichts Böses, allerdings sollte man alles etwas neutral und logisch betrachten. Nur weil ich irgendwo etwas weglasse, heißt es noch lange nicht, dass das, was übrig bleibt, gleich wie das andere behandelt wird. Ein BU, der nicht gleich in die Insolvenz gehen will, hat seine Werkverträge mit Fachleuten ausgearbeitet.
Such die Lücke oder das freundliche Gespräch.

Was anderes kann ich Dir nicht raten.
K
KingSong
09.01.18 10:48
Unser BU ist da einfach anders als die großen BU´s...ist ja auch ein schwäbischer Mittelständler :-) Bei Talbau-Haus gibt es keine Höhenbegrenzungen in der Bauleistungsbeschreibung oder dergleichen. Es sind einfach nur 50m² Wandfliesen vereinbart.

Das Ganze ist jetzt bei Talbau intern in der Diskussion, Talbau gibt mir grundsätzlich recht, nur die externe Firma die von Talbau mit den Fliesenarbeiten beauftragt wird sieht das anders. Ich werde berichten wie es weitergeht.
H
HilfeHilfe
09.01.18 12:44
KingSong schrieb:
Unser BU ist da einfach anders als die großen BU´s...ist ja auch ein schwäbischer Mittelständler 🙂 Bei Talbau-Haus gibt es keine Höhenbegrenzungen in der Bauleistungsbeschreibung oder dergleichen. Es sind einfach nur 50m² Wandfliesen vereinbart.

Das Ganze ist jetzt bei Talbau intern in der Diskussion, Talbau gibt mir grundsätzlich recht, nur die externe Firma die von Talbau mit den Fliesenarbeiten beauftragt wird sieht das anders. Ich werde berichten wie es weitergeht.

ja nur der externe hat mit dir keinen vertrag. sondern du mit dem BU. Das wäre so als würde mit der Bäcker sagen : Du wegen der Preiserhöhung für die Brötchen kann ich nix, ruf mal bitte meinen Mehllieferanten an und Verhandle mal den Preis....
P
Payday
15.01.18 20:28
HilfeHilfe schrieb:
ja nur der externe hat mit dir keinen vertrag. sondern du mit dem BU. Das wäre so als würde mit der Bäcker sagen : Du wegen der Preiserhöhung für die Brötchen kann ich nix, ruf mal bitte meinen Mehllieferanten an und Verhandle mal den Preis....
ganz genau so ist es.

das ist ein problem zwischen talbau und seinen subunternehmer. diese maschen des "richtig geld verdienens" (über unternehmen verdienen die subs nichts, über diese zusatzgeschäfte werden die 5-10fachen sätze abgezockt) wird noch öfter vorkommen. je mehr der bauunternehmer seine subs drückt, desto mehr dieser tricks werden dir endgegenfliegen. gleich von anfang an mit druck gegenanarbeiten, damit das gar nicht ausartet.
K
KingSong
15.01.18 20:46
Ist schon passiert. Wir haben das Fliesen Gewerk komplett rausgenommen und extern vergeben. Das Ergebnis: 3000.- Euro gespart, schönere Fliesen, hochwertigere Ausführung (alles mit Schlüter in Edelstahl gebürstet) und ein lokales Unternehmen das im Fall der Fälle direkt greifbar ist.
P
Payday
16.01.18 05:12
das klingt vernünftig, auch wenn nun ein externes gewerk drin ist, was irgendwie mit in die baureihenfolge eingearbeitet werden muss. fliesenlegen ist aber eh ein termin undankbarer job, da er auf den trockenen Estrich warten muss und man da nie so recht weis, wann das so weit ist.

klärung: wer nimmt die estrichprobe, das die fliesen verlegt werden dürfen ?! macht häufig der fliesenleger, doch habt ihr diesen ja gerade rausgenommen. der bauunternehmer will aber trotzdem einen nachweis 🙂

weiterhin ist es merkwürdig, das ihr über rausnahme eines gewerks durch eigenvergabe hochpreisigere ware bei günstigeren verlegepreis bekommt als ein bauunternehmen, was seine subs im preis drückt. kann eigentlich nur jemand aus der familie sein oder ohne rechnung 🙂 vorsicht, das das am ende auch so aussieht wie ihr euch das vorstellt.
talbau-hausfliesenbauunternehmergewerk