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ᐅ Fliesensockel im Nassbereich plötzlich nicht im Standard


Erstellt am: 08.01.18 14:33

A
Alex85
08.01.18 22:23
77.willo schrieb:
Malervlies ist aber keine Tapete.

Jetzt wirst du spitzwindig. 🙂
Ich glaube aber auch, dass du unrecht hast, denn Malervlies ist das Zeug auf dem Boden, um selbigen vor Farbe, Putz etc. zu schützen. Das Wort wird nur falsch verwendet.
Der Wandbelag, der damit wohl gemeint ist, nennt sich eigentlich Vliestapete.
Y
ypg
08.01.18 22:38
[
KingSong schrieb:
Moment, aber wir haben in diesen Räumen Wände die zum Tapezieren vorgesehen sind. Was sollen sie den sonst sein? Roh belassene Rigips-Wände? An unbefliesten Wänden wird Q3 gespachtelt mit Malervlies Tapete und gestrichen.....Also ist das für mich eine zum tapezieren vorgesehene Wand.

Nein!
KingSong schrieb:
Wenn ich jetzt knallhart wäre könnte ich doch sagen sie sollen eine Reihe Wandfliesen am Boden durchziehen. Die sind nämlich im Werkvertrag mit drin....haha


Du sagst es doch selbst: im Werkvertrag sind in Deinen Bädern alle Wände gefliest. Somit sind hier auch keine Sockelfliesen angedacht, weil sie ganz einfach nicht notwendig sind.

Jetzt kommst aber Du und sagst: ich verzichte auf eine Verfliesung an Bad-Wand b und c... ist ja spiessig, hat ja keiner. Ich will dafür Vlies oder was auch immer. Machen Sie mir hierfür ein Angebot bzw verrechnen Sie das.

Was glaubst Du: wird jetzt aus der Fliesenwand eine Wand, für die Tapete vorgesehen ist? Nur weil Du den Posten Verfliesung an zwei Wänden herausgenommen hast?
N
Nordlys
09.01.18 09:03
Dennoch: Er könnte schon den Sockel setzen. Spart ja Wandfliese. Er vergäbe sich da nix. Ist er dafür nicht zugänglich? Karsten
K
KingSong
09.01.18 09:10
ypg schrieb:
Du sagst es doch selbst: im Werkvertrag sind in Deinen Bädern alle Wände gefliest. Somit sind hier auch keine Sockelfliesen angedacht, weil sie ganz einfach nicht notwendig sind.

Nein das siehst Du eher falsch, ich habe nicht geschrieben das in unserem Werkvertrag steht das alle Wände im Bad gefliest sind. Wir haben im Werkvertrag nur eine bestimmte Menge an m² Wandfliesen stehen, noch dazu ist und war allen Beteiligten klar das die Menge Wandfliesen mit 50m² definitiv nicht für alle 3 Bäder reichen wird, somit ergibt sich automatisch nicht geflieste Fläche in den Bädern.
H
HilfeHilfe
09.01.18 09:13
KingSong schrieb:
Nein das siehst Du eher falsch, ich habe nicht geschrieben das in unserem Werkvertrag steht das alle Wände im Bad gefliest sind. Wir haben im Werkvertrag nur eine bestimmte Menge an m² Wandfliesen stehen, noch dazu ist und war allen Beteiligten klar das die Menge Wandfliesen mit 50m² definitiv nicht für alle 3 Bäder reichen wird, somit ergibt sich automatisch nicht geflieste Fläche in den Bädern.
KingSong schrieb:
Nein das siehst Du eher falsch, ich habe nicht geschrieben das in unserem Werkvertrag steht das alle Wände im Bad gefliest sind. Wir haben im Werkvertrag nur eine bestimmte Menge an m² Wandfliesen stehen, noch dazu ist und war allen Beteiligten klar das die Menge Wandfliesen mit 50m² definitiv nicht für alle 3 Bäder reichen wird, somit ergibt sich automatisch nicht geflieste Fläche in den Bädern.
Spannende Diskussion
K
kaho674
09.01.18 09:26
Der Bauträger / GU kannte die Pläne bei Vertragsabschluss. Somit waren ungeflieste Wände auch im Bad bereits klar ersichtlich? Wenn hier keine Zusatzvereinbarung im Werkvertrag getroffen wurde, gilt die Bauleistungsbeschreibung und m.E. bist Du hier voll im Recht.
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