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ᐅ Einliegerwohnung über zwei Grundstücke


Erstellt am: 04.09.17 19:30

M
michi216
04.09.17 19:30
Hallo,
Wir haben vor mit meinem Bruder ein Doppelhaus zu bauen.
jeder bekommt seine Hälfte. In den Keller soll eine Einliegerwohnung für unsere Eltern kommen. Da die Einliegerwohnung ca. 70-80 qm haben sollte, ist ja eine Hälfte zu wenig. Deshalb wollten wir von beiden Hälften die Einliegerwohnung "bebauen". Aber wie wird die Einliegerwohnung dann unter uns Brüder aufgeteilt?!
T
toxicmolotof
04.09.17 20:10
Puh... Das ist unüblich, aber nicht unmöglich.

Variante 1: Ein gemeinsames großes Haus mit 3 Wohneinheiten, quasi wie bei Eigentumswohnungen.
Variante 2: Irgendwie über Nutzungsrechte, das kenne ich aber nur aus einem Reihenhausprojekt, wo eine WEG das Recht hat, eine gemeinsame Tiefgarage unter den Gärten zu betreiben, deren Grundstücke im Einzeleigentum liegen.
Variante 3: Innerfamiliär alles gemeinsam aus einem Topf. Birgt entsprechende Risiken, kann aber gut gehen. Macht eine Kollegin seit Jahren.

Ich würde innerfamiliär zu Variante 1 tendieren, wenn man es direkt ordentlich machen will.
T
tomtom79
04.09.17 20:15
Ist es vom bb überhaupt erlaubt 3 Wohneinheiten zu bauen?
M
michi216
04.09.17 20:19
pro Doppelhaushälfte 2 Wohneinheiten
pro Einfamilienhaus(im Falle der Zusammenlegung) 3 Wohneinheiten
1
11ant
04.09.17 20:24
michi216 schrieb:
Deshalb wollten wir von beiden Hälften die Einliegerwohnung "bebauen". Aber wie wird die Einliegerwohnung dann unter uns Brüder aufgeteilt?!
Das ist m.E. eine Schnapsidee höchster Güte, und ich sagte schon an anderer Stelle https://www.hausbau-forum.de/threads/komplettes-doppelhaus-mit-elw-sockel-und-traufhoehe.23964/page-2#post-198487 daß da nicht mitgespielt werden wird, eine Wohneinheit auf zwei Grundstücke zu verteilen. Ich empfahl auch schon, beim Amte vorstellig zu werden, wenn man die Grundstücke zusammenlegen läßt, dem Gesamtgrundstück dann die vorherige Zahl der Wohneinheiten (zwei für jedes, dann also vier) zu genehmigen.

Was man machen kann, ist: eine Verbindungstür zwischen beiden Häusern zu machen, wobei die Eltern dann zwei Wohnungen hätten (beide Teile müßten für Bad und Küche vorgerüstet sein). Zum Beispiel baut man in einen Teil "Bad" auch ein Bad ein, und im anderen Teil dort die Küche, und läßt beide "Küchen" noch unrealisiert.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
michi216
04.09.17 20:28
Ja das Amt hier ist hier nicht so schnell...wir haben jetzt erst die Grundstücke zugesprochen bekommen. Da will keine so richtig was entscheiden. Aber Vielen Dank, das hilft schon mal
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