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ᐅ Grundriss kurz vor Bauantrag verändern - Hausbau wird teurer


Erstellt am: 04.08.17 15:20

ChrisEF04.08.17 15:20
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Thema einen Ratschlag geben.
Wir haben Ende letztes Jahr ein Grundstück gekauft und möchten mit einer Hausbaufirma unser Einfamilienhaus bauen.
Eine Bekannte (vom Beruf Architektin) hat mit uns "spaßeshalber" bereits vorher unser Traumhaus geplant. Die Grundrisse haben wir zur Baufirma genommen und gesagt, dass wir das Haus so gern gebaut haben möchten. Die Grundrisse wurden vom Architekten der Hausbaufirma übernommen und noch etwas angepasst.
In der Zwischenzeit wurde ein Angebot erstellt, die Finanzierung genehmigt und die Grundschuld eingetragen. Alles lief also nach Plan.
Als nächstes ging es um die Erstellung des Bauantrags. Plötzlich ist unserer Hausbaufirma aufgefallen, dass das Haus gar nicht dem Bebauungsplan entspricht und wir statt 1,5-geschossig nun 2-geschossig bauen müssen. Nachdem wir uns damit abgefunden haben, setzen wir uns mit dem Architekten der Hausbaufirma zusammen und planten unser gesamtes Haus neu.
Es war also notwendig, das Obergeschoss zu einem Vollgeschoss umzuplanen, also von 1,25m Kniestock auf 2,75m zu gehen. Wir ahnten schon, dass Mehrkosten auf uns zukommen würden aber um nicht noch mal die Finanzierung und die Grundschuld anpassen zu müssen, schmissen wir den ausgebauten Balkon, die Dachfenster, den Schornstein und die Kellereingangstür raus (Gesamtwert ca. 15000 Euro) und verkleinerten das Haus um insgesamt 5m².
Doch trotzdem kostet nun das Haus knapp 7000 Euro mehr als vorher.

Wir stellen uns gerade die Frage, ob der Preis (knapp 22000 Euro) gerechtfertigt ist oder ob man hier versucht, nachträglich noch Kapital zu schlagen, weil ja der Werkvertrag bereits unterschrieben ist.
Andererseits fragen wir uns, ob die Hausbaufirma nicht selber die Mehrkosten tragen muss, damit das Haus dem Bebauungsplan entspricht, denn die Planung nach Bebauungsplan war nicht unserer sondern deren Aufgabe...
Über einen Rücktritt vom Werkvertrag haben wir auch schon nachgedacht aber wir wollen erst mal versuchen, es auf einer friedlichen Art und Weise zu klären.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen
Zaba1204.08.17 15:31
Der Preis kann schon stimmen. Ich wollte immer 2 Vollgeschosse bauen und bei jedem Vergleich war der Unterschied zu einen 1,5 Geschoss-Haus immer merklich.

Schon echt fahrlässig von allen Beteiligten. Leider auch von euch, denn Bebauungsplan nicht in und auswendig zu kennen.

Da hilft nur kommunizieren. Fragt den BU, ob er euch mit den 7k€ entgegen kommt. Ggf. erst versuchen alles gegengerechnet zu bekommen.
ChrisEF04.08.17 15:43
Hallo Zaba12,

vielen Deine für deine Antwort.

Ich muss noch hinzufügen, dass wir dem BU mehrmals gefragt haben, ob unser 1,5-geschossiges Haus laut Bebauungsplan gebaut werden darf und die Frage wurde immer mit ja beantwortet...

Wir werden wie du geschrieben hast am Wochenende alles gegenrechnen und hoffen, dass der BU damit einverstanden ist, den damaligen Angebotspreis zu übernehmen.
Zaba1204.08.17 16:05
ChrisEF schrieb:

Ich muss noch hinzufügen, dass wir dem BU mehrmals gefragt haben, ob unser 1,5-geschossiges Haus laut Bebauungsplan gebaut werden darf und die Frage wurde immer mit ja beantwortet...

Habt Ihr das schriftlich um Druck aufzubauen?
toxicmolotof04.08.17 16:19
Ich verstehe noch nicht, warum man den Kniestock so anheben muss. Einen II-Geschosser bekommt man doch auch anders hin, z.B. mit einer oder zwei großen Gauben.
ChrisEF04.08.17 17:12
Zaba12 schrieb:
Habt Ihr das schriftlich um Druck aufzubauen?

Natürlich nicht... :-(
toxicmolotow schrieb:
Ich verstehe noch nicht, warum man den Kniestock so anheben muss. Einen II-Geschosser bekommt man doch auch anders hin, z.B. mit einer oder zwei großen Gauben.

Laut Bebauungsplan darf der Kniestock im Dachgeschoss Max. 80cm hoch sein... Haben wir 1,5-Geschosse, so ist das obere Geschoss das Dachgeschoss und das hätte einen höheren Kniestock, um die 2-Geschossigkeit erreichen zu können.

Wir waren aber beim Bauamt und könnten ein 1,5-geschossiges Haus bauen, wenn der Kniestock vom Dachgeschoss mind. 1,8m hoch ist...
So würden wir wohl dem Charakter des Wohngebietes treu bleiben.

Es ist ein sehr merkwürdiger Bebauungsplan aber damit müssen wir einfach leben
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