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ᐅ Ausbau Dachgeschoss Einfamilienhaus im Außenbezirk


Erstellt am: 03.07.17 20:08

C
ChristineGH
03.07.17 20:08
Guten Abend!

Wir haben ein Haus im Außenbezirk gekauft (Niedersachsen). Das Erdgeschoss hat eine Grundfläche von 120qm. Von der Maklerin wurde uns damals gesagt, wir dürften nur ein Drittel der Grundfläche im Dachgeschoss wohnlich ausbauen und das wurde auch als Klausel in den Kaufvertrag übernommen.

Nun sagte uns ein befreundeter Architekt, dass er diese Aussage bezweifelt.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus.
Das OG ist bisher nicht gedämmt und wird nur als Dachboden benutzt. Es gibt eine richtige Wohn-Treppe nach oben, also keine Dachbodenleiter o.ä.

Wir möchten am liebsten natürlich nicht nur 40qm, sondern mehr ausbauen. Es entstehen dabei keine separaten Wohnungen oder so, sondern es geht wirklich um eine Wohnraumerweiterung.

Es wird von außen auch keine Veränderungen am Haus geben, also keine Gauben o.ä.

Das Haus ist von 1971.

Das örtliche Bauamt will uns telefonisch leider keine Auskunft geben, welche Gesetze für uns gelten. Uns wirklich dort mit Liegenschaftskarte etc vorstellen wollen wir lieber nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Ich freu mich also über Input, was und ob und wie viel wir wirklich ausbauen dürfen.

Ach ja - und falls wir wirklich nur 40qm ausbauen dürfen, aber dennoch 70qm ausbauen: Mit welchen Folgen müssten wir rechnen? Rückbau? Geldstrafe?

Danke und viele Grüße
Christine
S
saar2and
03.07.17 21:11
Wer sieht denn was ihr in eurem Dachgeschoss treibt.

Einfach ausbauen. Falls aus mir unerklärlichen Gründen dann doch mal das Bauamt mit einem Durchsuchungsbefehl (anders darf nämlich niemand in euer Haus ) vo der Tür steht sagt ihr einfach das ist ausgebaute Lagerfläche.

Nein mal im Ernst da wird nie irgendwas passieren.


Und ja keine schlafenden Hunde wecken.
C
ChristineGH
03.07.17 21:17
Danke für die schnelle Antwort.

Das stimmt - da fehlte Ihnen eine nicht unwichtige Information: Noch ist das Wohnhaus vermietet. Wir haben aus Eigenbedarfsgründen gekündigt und wollen innerhalb dieser Zeit schon modernisieren (sprich: DG dämmen) und auch wohnlich ausbauen. Die Zustimmung unseres Mieters haben wir.

Allerdings haben wir halt so lange er drin wohnt dann auch keine Kontrolle darüber, wem er was erzählt - oder noch besser: Wen er in unser neu ausgebautes DG lässt.

Die Nachbarschaft ist eher kleinlich einzuschätzen.
Y
ypg
03.07.17 22:07
Warum habt Ihr denn der merkwürdigen Klausel zugestimmt und unterschrieben?
Letztendlich ist das Aufgabe des Bauamtes, einer Genehmigung zuzustimmen und nicht Aufgabe des Verkäufers, anzuordnen , was Ihr mit dem Haus nicht machen dürft.
Habe ich noch nie gehört...


Gruß, Yvonne
C
ChristineGH
04.07.17 09:18
Hallo Yvonne,
damit wollte die Vorbesitzerin sich einfach absichern, dass sie uns mitgeteilt hat, dass wir nicht vollständig ausbauen dürfen. Die ist für uns natürlich nicht bindend! Vor allem nicht, wenn es der Rechtsgrundlage entbehrt - was bisher halt noch nicht vollständig geklärt werden konnte, weil wir keine Aussage vom Bauamt bekommen ohne unsere Karten offen zu legen.
LGChristine
J
Joedreck
04.07.17 11:44
Ein Vertrag kann rechtliche Rahmenbedingungen nicht ändern oder erweitern. Dementsprechend ist die Klausel für euch völlig egal.
Jetzt gibt es die Möglichkeit einen Architekten mit der Prüfung zu beauftragen ob oder wie man eine Genehmigung braucht und ob es genehmigungsfähig wäre.
Ich persönlich würde keinen fragen und die Mieter im Unklaren lassen.
Ich würde sagen, dass ich dort vll ein Lager für Bücher oder Ähnliches baue. Was die nicht wissen können sie nicht weitertratschen und ihr habt ne Legende für die Baustoffe. Und das Bad das evtl eingebaut wird zählt zu dem Drittel das erlaubt ist.


Gruß Joe
klauselbauamtgrundflächedachgeschossgenehmigung