ᐅ Einsicht Grundbuch Elternhaus
Erstellt am: 30.05.17 12:26
C
Caspar202030.05.17 13:5077.willo schrieb:
Das stimmt m.E. so absolut nicht. Pflichtteile gibt es beim Eintreten des Erbfalles, aber nicht bei Schenkungen.
Guck mal in §2050 Baugesetzbuch Insb. Absatz 1 und 3Obacht, denn es gibt einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Weil der Gesetzgeber die Pflichtteilberechtigen vor den Folgen solch taktischer Geschenke schützen wollte, ignoriert er diese Gaben in vielen Fällen einfach: Geschenke, die der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hat, werden dem Nachlass, der für die Höhe des Pflichtteils ausschlaggebend ist, fiktiv hinzugerechnet.
Siehe §2325 Baugesetzbuch.
T
toxicmolotof30.05.17 14:03Nur so am Rande: Die Eltern leben noch. Und das Thema Erbe war nicht gefragt.
In meinen Augen GBO lesen und nett und freundlich ein berechtigtes Interesse nachweisen. Eine Information an den Eigentümer erfolgt meiner MEINUNG nach nicht.
In meinen Augen GBO lesen und nett und freundlich ein berechtigtes Interesse nachweisen. Eine Information an den Eigentümer erfolgt meiner MEINUNG nach nicht.
Caspar2020 schrieb:
Obacht, denn es gibt einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Weil der Gesetzgeber die Pflichtteilberechtigen vor den Folgen solch taktischer Geschenke schützen wollte, ignoriert er diese Gaben in vielen Fällen einfach: Geschenke, die der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hat, werden dem Nachlass, der für die Höhe des Pflichtteils ausschlaggebend ist, fiktiv hinzugerechnet.
Siehe §2325 Baugesetzbuch.Der 2325 ist nur dann anzuwenden wenn der Beschenkte nicht Anspruch auf einen Pflichtanteil hat. In diesem Falle ist imho der von mir zitierte anzuwenden.
H
HilfeHilfe30.05.17 14:25Hallo,
vielen Dank für die regen Diskussion. Es geht schon in die Richtung das ich mich extrem dran störe "übergangen" zu werden. Ich stelle mir auch vor das der Anteil für die Pflege von uns Kindern nicht in die 5.000 € pro Monat gehen.
Das Haus an sich , falls es wirklich überschrieben ist , ist dann auch per SE Schenkung ? Oder kommt es auf die Formulierung an. Wenn du mich pflegst dann geschenkt ansonsten zurück ?
Wir kriegen da leider kein Einblick. Einen Bruder interessiert es nicht, der ist ein Lebenskünstler und nie da. Der andere hat so wenig Geld das er dankbar ist um jede Verpflichtung die er nicht hat.
Ich sehe nur das hier 180.000 € geschenkt werden und nur paar Euros Gegenleistung fließen.
vielen Dank für die regen Diskussion. Es geht schon in die Richtung das ich mich extrem dran störe "übergangen" zu werden. Ich stelle mir auch vor das der Anteil für die Pflege von uns Kindern nicht in die 5.000 € pro Monat gehen.
Das Haus an sich , falls es wirklich überschrieben ist , ist dann auch per SE Schenkung ? Oder kommt es auf die Formulierung an. Wenn du mich pflegst dann geschenkt ansonsten zurück ?
Wir kriegen da leider kein Einblick. Einen Bruder interessiert es nicht, der ist ein Lebenskünstler und nie da. Der andere hat so wenig Geld das er dankbar ist um jede Verpflichtung die er nicht hat.
Ich sehe nur das hier 180.000 € geschenkt werden und nur paar Euros Gegenleistung fließen.
H
HilfeHilfe30.05.17 14:28Das heißt Einsicht wird protokolliert aber nicht die Eltern informiert ?
Angenommen in 5 Jahren sterben die Eltern und das Haus fällt trotz Schenkung in die Erbmasse. Kommen dann nur 90k davon rein ? ( Wert des hauses 180k, pro jahr 18k, 5 Jahre rum 90k sind dem Bruder, 90 k frei verfügbar )
Angenommen in 5 Jahren sterben die Eltern und das Haus fällt trotz Schenkung in die Erbmasse. Kommen dann nur 90k davon rein ? ( Wert des hauses 180k, pro jahr 18k, 5 Jahre rum 90k sind dem Bruder, 90 k frei verfügbar )
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