ᐅ Lage der Garage auf Grundstück
Erstellt am: 22.03.17 15:52
So bilde ich es mir verstanden zu haben ein:

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11ant schrieb:
So verstehe ich es als auch aktuell geplant:
Einfahrt vorgegeben am Nordende der Westseite, dann straßenparallel durchfahren zum Südende der Westseite, wo der Carport zwischen Haus- und Grundstücksecke hinkommen könnte. Mit der Folge der Befestigung dieser "Fahrstrecke" praktisch entlang der ganzen Westseite (Straßenfrontseite) des Hauses. Viele Meter ergeben viele Quadratmeter, mit der Furcht vor viel Grundflächenzahl-Verbrauch hierfür. Mit Kenntnis des Grundrisses könnten wir ggf. auch einen günstigeren Carport-Stellplatz (also nicht erst ganz am Südende der straßenseitigen Grundstücksgrenze) herausfinden.Wo steht denn geschrieben, dass man Enden oder Ecken anfahren muss?
Bevor ich den Grundriss nicht kenne, fange ich gar nicht weiter an mit Denkprozessen oder mit dem "was wäre, wenn".
Gruß, Yvonne
ypg schrieb:
Wo steht denn geschrieben, dass man Enden oder Ecken anfahren muss?Ähm, zum einen da:
Dreidel2k schrieb:
- Die Erschließungsmaßnahmen des Investoren / der Gemeinde geben uns keine Entscheidungsfreiheit wohin die Grundstücksauffahrt hinkommt. Diese ist an der Nordseite, wie eingezeichnet. Da gibt es nichts zu rütteln, haben wir schon gefragt. Das heißt, wir müssen mit dem Auto zwingend an der Nordseite auf das Grundstück fahren... und im Plan ist es auch nochmal eingezeichnet
- wo die Einfahrt / Bordsteinabschrägung ist
- mit Bäumchen beidseits daneben
- mit Parkbucht (oder Straßenverschwenkung ?)
- mit Bäumchen am anderen Ende
... und der Eingang etwa mittig an der Straßenfront des Hauses. Keine Hexerei, ich koche nur mit Wasser.
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Nö, das ist reine Interpretation und Standarddenken!
Nur weil die Erschließung linksseitig des Grundstücks, hier NW, sein muss, muss der Abstellplatz nicht zwangsläufig am Ende oder im Norden sein, wie von der Architektin eingezeichnet. Wie schon gesagt: einen Pkw kann man auch auf seinem Hof lenken, in diesem Fall nach rechts
Edit: im Prinzip so, wie Du es eingezeichnet hast... aber ein Carport mit Stellplatz passt auch gut auf halber Höhe
In aller Kürze Grüsse

Nur weil die Erschließung linksseitig des Grundstücks, hier NW, sein muss, muss der Abstellplatz nicht zwangsläufig am Ende oder im Norden sein, wie von der Architektin eingezeichnet. Wie schon gesagt: einen Pkw kann man auch auf seinem Hof lenken, in diesem Fall nach rechts
Edit: im Prinzip so, wie Du es eingezeichnet hast... aber ein Carport mit Stellplatz passt auch gut auf halber Höhe
In aller Kürze Grüsse
M
Marvinius24.03.17 10:27Ich hätte im Südwesten lieber eine Terrasse als einen Carport oder eine Garage....
Marvinius schrieb:
Ich hätte im Südwesten lieber eine Terrasse als einen Carport oder eine Garage....Manchmal ignoriert aber der BePlan Deine Wünsche, und man muss Kompromisse machen -
... und letztlich muss man ja auch mal ganz klar Stellung dazu beziehen, dass Haus und Grund oftmals gewinnt, wenn die Stellplätze/Carport/Garagen nicht immer nur gelangweilt neben das Haus geklebt werden.
In aller Kürze Grüsse
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