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ᐅ Lage der Garage auf Grundstück

Erstellt am: 22.03.17 15:52
D
Dreidel2k
Liebe Forumler,

wir benötigen dringend Euren Rat und kreative Ideen. Wir haben im letzten Jahr ein 933 qm großes Grundstück gekauft, welches zu einer Gruppe von weiteren 184 Grundstücken gehört. Im März fingen gerade die Arbeiten zur Erschließung an. In der Anlage findet Ihr unseren Lageplan. Die Architektin hat unser Haus und einen Doppelcarport geplant.

Nun zu dem Problem: Wir wollten eigentlich immer eine freistehende Doppelgarage bauen oder notweise auch eine freistehende Einzelgarage. Doch Pustekuchen. Der Bebauungsplan hat uns dies gründlich verdorben und wir haben das als Laien natürlich nicht gesehen.

Folgende Punkte machen uns die Planung "kaputt":

- Zum Einen legt der Bebauungsplan fest, dass Garagen über 20 qm ein Satteldach mit 45 Grad haben müssen. Wir haben einen Passat und wollten daher auf jeden Fall eine Garage über 20 qm und sogar mit Abstellraum. Maße: 3,5 x 9 Meter, mindestens aber 3,5 x 6 Meter. Das Problem: Wenn wir ein Dach auf die Garage tun müssen, greift der nächste Punkt im Bebauungsplan. Die Garage wird dann automatisch zu hoch und wir dürfen keine Grenzbebauung mehr machen. D.h. 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze. Das gibt unser Grundstück leider nicht her, da unser Haus recht groß wird und wir einen Erker zur Südseite bauen.

- Die Erschließungsmaßnahmen des Investor / der Gemeinde geben uns keine Entscheidungsfreiheit wohin die Grundstücksauffahrt hinkommt. Diese ist an der Nordseite, wie eingezeichnet. Da gibt es nichts zu rütteln, haben wir schon gefragt. Das heißt, wir müssen mit dem Auto zwingend an der Nordseite auf das Grundstück fahren

- Wir haben eine Grundflächenzahl von 0,2 UND von unseren 933 qm ist ein Teil "private Grünfläche". Nur 749,3 qm dürfen für die Grundflächenzahl herangezogen werden. Ergo haben wir Mühe und Not mit dem Pflastern hinzukommen. Immerhin möchten wir auch eine Terrasse mit 30qm bauen

Wir hatten noch die Idee, die Garage oder auch den Carport trotz Zufahrt im Norden auf die Südseite zu packen (und um 90 Grad zu drehen). Doch uns fehlt die nötige Grundflächenzahl um die Meter zwischen Nordseite (Grundstückszufahrt) und der Südseite (dort wo der 90 Grad gedrehte Carport hin könnte) zu pflastern.

Wir wissen einfach nicht weiter. So richtig glücklich sind wir mit der Carport-Planung im Lageplan nicht... hat jemand irgendeine tolle Idee? Anders gefragt: Was würdet ihr tun, wenn es eurer Grundstück wäre?

Bitte helft uns mit euren Ideen. Wir müssen sobald wir möglich festlegen, wo wir das Haus exakt hinsetzen, da die Anschlüsse von der Straße an das Grundstück gelegt werden. Uns rennt die Zeit weg...

Liebe Grüße,

Dreidel (w)

Lageplan eines Grundstücks mit Hausgrundriss, Terrasse und Zufahrt
Y
ypg
23.03.17 21:51
11ant schrieb:
So verstehe ich es als auch aktuell geplant:

Einfahrt vorgegeben am Nordende der Westseite, dann straßenparallel durchfahren zum Südende der Westseite, wo der Carport zwischen Haus- und Grundstücksecke hinkommen könnte. Mit der Folge der Befestigung dieser "Fahrstrecke" praktisch entlang der ganzen Westseite (Straßenfrontseite) des Hauses. Viele Meter ergeben viele Quadratmeter, mit der Furcht vor viel Grundflächenzahl-Verbrauch hierfür. Mit Kenntnis des Grundrisses könnten wir ggf. auch einen günstigeren Carport-Stellplatz (also nicht erst ganz am Südende der straßenseitigen Grundstücksgrenze) herausfinden.

Wo steht denn geschrieben, dass man Enden oder Ecken anfahren muss?
Bevor ich den Grundriss nicht kenne, fange ich gar nicht weiter an mit Denkprozessen oder mit dem "was wäre, wenn".


Gruß, Yvonne
11ant24.03.17 01:13
ypg schrieb:
Wo steht denn geschrieben, dass man Enden oder Ecken anfahren muss?

Ähm, zum einen da:
Dreidel2k schrieb:

- Die Erschließungsmaßnahmen des Investoren / der Gemeinde geben uns keine Entscheidungsfreiheit wohin die Grundstücksauffahrt hinkommt. Diese ist an der Nordseite, wie eingezeichnet. Da gibt es nichts zu rütteln, haben wir schon gefragt. Das heißt, wir müssen mit dem Auto zwingend an der Nordseite auf das Grundstück fahren

... und im Plan ist es auch nochmal eingezeichnet
- wo die Einfahrt / Bordsteinabschrägung ist
- mit Bäumchen beidseits daneben
- mit Parkbucht (oder Straßenverschwenkung ?)
- mit Bäumchen am anderen Ende
... und der Eingang etwa mittig an der Straßenfront des Hauses. Keine Hexerei, ich koche nur mit Wasser.
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Y
ypg
24.03.17 08:56
Nö, das ist reine Interpretation und Standarddenken!
Nur weil die Erschließung linksseitig des Grundstücks, hier NW, sein muss, muss der Abstellplatz nicht zwangsläufig am Ende oder im Norden sein, wie von der Architektin eingezeichnet. Wie schon gesagt: einen Pkw kann man auch auf seinem Hof lenken, in diesem Fall nach rechts

Edit: im Prinzip so, wie Du es eingezeichnet hast... aber ein Carport mit Stellplatz passt auch gut auf halber Höhe


In aller Kürze Grüsse
Handgezeichnete Hausfront-Skizze mit Dach, Veranda und Treppen im Vordergrund
M
Marvinius
24.03.17 10:27
Ich hätte im Südwesten lieber eine Terrasse als einen Carport oder eine Garage....
Y
ypg
24.03.17 11:49
Marvinius schrieb:
Ich hätte im Südwesten lieber eine Terrasse als einen Carport oder eine Garage....

Manchmal ignoriert aber der BePlan Deine Wünsche, und man muss Kompromisse machen -

... und letztlich muss man ja auch mal ganz klar Stellung dazu beziehen, dass Haus und Grund oftmals gewinnt, wenn die Stellplätze/Carport/Garagen nicht immer nur gelangweilt neben das Haus geklebt werden.


In aller Kürze Grüsse
carport