ᐅ Videoüberwachung / Gegensprechanlage
Erstellt am: 06.03.17 23:01
Sascha aus H07.03.17 17:03
Btw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).
ypg07.03.17 17:29
Sascha aus H schrieb:
Btw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).Es bimmelt jemand -> Aufnahme folgt? Und nur dann? Ok
Gruß, Yvonne
Sascha aus H07.03.17 17:45
ypg schrieb:
Es bimmelt jemand -> Aufnahme folgt? Und nur dann? Ok Genau so Grad bei Mehrfamilienhäusern essenziell, da dort der Eingang im Regelfall immer auf öffentlichen Grund liegt.
Bremer8307.03.17 17:59
Es gibt ja diese Systeme als Set, inkl. TFT Bildschirm, den man sich dann in den Flur hängen kann inkl Türöffner.
Ich brauche jedoch keinen Bildschirm im Flur, wenn ich sowieso schon im Flur bin, dann kann ich auch aus der Tür schauen.
Ich brauche jedoch keinen Bildschirm im Flur, wenn ich sowieso schon im Flur bin, dann kann ich auch aus der Tür schauen.
nms_hs07.03.17 18:06
Mycraft schrieb:
jede aktuelle und halbwegs vernünftige überwachungskamera hat heutzutage eine privacy Funktion...und damit sind alle Diskussionen über das was auf dem Bild zu sehen und nicht zu sehen ist, obsolet...Was ist denn diese privacy Funktion? Und warum ist das dann obsolet?
Sascha aus H schrieb:
Btw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).Auch wenn du deine Nachbarn dabei aufzeichnest?
Sascha aus H07.03.17 18:13
nms_hs schrieb:
Auch wenn du deine Nachbarn dabei aufzeichnest?Grundsätzlich ja, du darfst die Aufzeichnung jedoch nur beginnen, wenn der Klingelvorgang vorliegt.Aber auch hier gibt es mit Sicherheit Regelungen, inwieweit du was aufnehmen darfst (also kleine Kamera an der Klingelposition vs Kamera vom Haus nimmt gesamte Nachbarschaft auf), wo ich aber bzgl. der Regelung passen muss.
Hab mich vor einiger Zeit mal intensiver mit dem Thema beschäftigt, aber das ist nun auch wieder paar Monate her und nicht mehr alles in meinem Kopf.
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