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ᐅ 10.000 Häuser Programm gestoppt


Erstellt am: 05.02.17 22:06

Alex8524.02.17 22:18
Das alles wegen 10T€? Nichts für ungut, aber das sind doch Summen, auf die sich das Warten nicht lohnt. Denk nur an Bereitstellungszinsen, doppelte Mieten usw.
Pacey8225.02.17 10:47
Dann nehme ich jetzt lieber die 4.500 € von der Bafa für die Wärmepumpe, sonst fällt denen auch noch was ein
Mike1234567890103.03.17 19:47
Es gibt ein offizielles Update (siehe HP):
- wird voraussichtlich Anfang April 2017 wieder fortgesetzt
- Max 1300 Foerderantraege in 2017, wird durch Zähler visualisiert

Wesentliche Änderungen im Programmteil EnergieSystemHaus
  • Die Zahl der Förderfälle ist auf 1.300 (2017) und voraussichtlich 1.700 (2018) begrenzt. Die noch verfügbaren Anträge werden durch einen Zähler auf der Antragsplattform angezeigt.
  • Beim TechnikBonus werden künftig auch besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen gefördert, ohne dass eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage notwendig wäre.
  • Der TechnikBonus wird um die Förderung von "Gemeinschaftslösungen" erweitert (gemeinschaftliche Nutzung eines Heiz-/Speicher-Systems durch mehrere Ein- oder Zweifamilienhäuser).
  • Die energetischen Anforderungen für den EnergieeffizienzBonus werden im Neubau erhöht. Für den spezifischen Heizwärmebedarf in den beiden Effizienzstufen wird je nach Berechnungsverfahren (PHPP/Energieeinsparverordnung) ein unterschiedlicher Wert gefordert: 30/20 kWh/m²a für das 2-Liter-Haus und 15/10 kWh/m²a für das 1-Liter-Haus.
  • Im Neubau wird der EnergieeffizienzBonus statt pro Wohneinheit nur noch einmal pro Wohngebäude gewährt.
  • Beim EnergieeffizienzBonus wird außerdem im Neubau die Förderhöhe für das 2-Liter-Haus auf 3.000 € festgesetzt.
  • Bei der Altbausanierung bleiben die Konditionen unverändert.
Pacey8204.03.17 09:14
Danke für die News. Wie prüft das Programm denn eigentlich ob man vor Antragstellung nicht angefangen hat?
cip&ciop04.03.17 21:56
OK, das ist dann einmal eine positive Nachricht!

Wobei die Frage meines Vorposters definitiv nicht unberechtigt ist... Wie lässt sich überprüfen, dass vor der Antragstellung nicht mit den Arbeiten begonnen worden ist?
truce06.03.17 12:45
cip&ciop schrieb:
OK, das ist dann einmal eine positive Nachricht!

Wobei die Frage meines Vorposters definitiv nicht unberechtigt ist... Wie lässt sich überprüfen, dass vor der Antragstellung nicht mit den Arbeiten begonnen worden ist?
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Musst du ja auch bei KfW abgeben die Rechnungen um Geld zu bekommen
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