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ᐅ 10.000 Häuser Programm gestoppt


Erstellt am: 05.02.17 22:06

truce06.03.17 13:33
9.4
1 Zur Qualitätssicherung werden die geförderten Maßnahmen stichprobenartig überprüft.
2 Der Antragsteller muss sich im Förderantrag damit einverstanden erklären, dass er mit einer Überprüfung der technischen Umsetzung des Vorhabens sowie des geförderten Gebäudes im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle durch vom Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie beauftragte Dritte einverstanden ist.
9.5
Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zusätzlich zu prüfen.
Mike1234567890106.03.17 15:58
cip&ciop schrieb:
Wie lässt sich überprüfen, dass vor der Antragstellung nicht mit den Arbeiten begonnen worden ist?
Ausschlaggebend ist das Vertragsdatum der Auftragserteilung. Ob auf der Baustelle jemand rumwuselt steht auf einem anderem Blatt.
truce06.03.17 16:33
Mike12345678901 schrieb:
Ausschlaggebend ist das Vertragsdatum der Auftragserteilung. Ob auf der Baustelle jemand rumwuselt steht auf einem anderem Blatt.
Ich glaub es ging eher darum, wie genau die das prüfen.
Man muss ja schliesslich keine Rechnungen/Verträge einschicken um das zu rechtfertigen
Pacey8206.03.17 19:35
Exakt. Soweit ich die Richtlinien verstehe, darf man ja nachdem man den Antrag eingereicht hat mit dem Bau beginnen. Die Bestätigung kommt eh viel später in 2018: "Antragsteller können dann zwar sofort nach der elektronischen Antragstellung die Bauausführung beauftragen, der zugehörige Förderbescheid kann aber voraussichtlich erst 2018 zugestellt werden"
Mike1234567890106.03.17 20:44
truce schrieb:
Ich glaub es ging eher darum, wie genau die das prüfen.
Man muss ja schliesslich keine Rechnungen/Verträge einschicken um das zu rechtfertigen
Nun, die prüfen nach meinen Informationen rein anhand des Vertragsdatums.
Baubeginnsanzeige, Rechnungen f. Baustoffe usw. ist alles nicht relevant.
Eine Vor-Ort Pruefung gibt es IMHO nicht. Wer soll das auch ueberpruefen?

Das die Ausführung selber dann im Nachgang ueberprueft werden kann, kann Natürlich passieren. Aber dazu muss der Energieberater erst seinen Sanktus drunter setzen.
Vorher wird eh nichts ausgezahlt.

Aber: Meine Meinung, keine Gewähr.
Pacey8207.04.17 06:15
Weiß jemand den genauen startpunkt? Aktuell heißt es ja wieder 2. Aprilwoche