Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baubeginn Auflassungsvormerkung/Vermessung


Erstellt am: 27.09.16 22:21

M
Momad
27.09.16 22:21
Hallo,

reicht eine Auflassungsvormerkung um mit dem Bauen beginnen zu dürfen auf einen Grundstück wo auch eine Vermessung beantragt wurde?

1.- Grundstück wurde vermessen und unterteilt, warten auf eine Fortführungsnachweis
2.- Bauantrag eingereicht
D
DG
28.09.16 00:13
Nein. Man braucht eine Baugenehmigung oder zumindest eine Teilbaugenehmigung (was allerdings nur bei größeren Projekten Sinn ergibt).

MfG
Dirk Grafe
M
Momad
28.09.16 20:43
Aber Annahme eine Baugenehmigung wird erteilt, darf mit einen Auflassungsvormerkung gebaut werden?
Und kann eine Auflassungsvormerkung überhaupt auf einen geteilten Grundstück eingetragen werden bevor eine Fortführungsnachweis vorliegt?
D
DG
29.09.16 13:54
Momad schrieb:
Aber Annahme eine Baugenehmigung wird erteilt, darf mit einen Auflassungsvormerkung gebaut werden?

Wenn die Baugenehmigung vorliegt, darf gebaut werden - ganz egal, wem das Grundstück zu dem Zeitpunkt gehört. Man muss lediglich den Eigentümer darüber informieren bzw. er muss zustimmen, aber man kann ganz grundsätzlich auf einem fremden Grundstück bauen, ja. Auch ohne Auflassungsvormerkung.

Allerdings ersetzt die Auflassungsvormerkung nicht das Einverständnis des Eigentümers.

Viel wichtiger wäre in dem Zusammenhang auch die entsprechende Klausel im Kaufvertrag bzgl. des Übergangs von Rechten, Lasten und Pflichten. Das ist vermutlich an einen logischen Schritt in der Umsetzung des Kaufvertrags gekoppelt, es kann aber auch ein bestimmtes Datum genannt sein oder eine Kombination daraus.
Und kann eine Auflassungsvormerkung überhaupt auf einen geteilten Grundstück eingetragen werden bevor eine Fortführungsnachweis vorliegt?

Jein. Die Auflassungsvormerkung gilt jeweils für das vorhandene Grundstück, also bei einem noch zu teilenden Grundstück für das gesamte Ursprungsflurstück. Wenn man daraus eine Teilfläche erwirbt, wird die Auflassungsvormerkung nach der Teilung auf das Teilstück übertragen, das Gegenstand des Kaufvertrages ist. Mit dem anderen Teilstück kann der Eigentümer logischerweise tun und lassen, was ihm beliebt.

Falls das andere Teilstück vor der Teilung gleichzeitig einem anderen Käufer vertraglich zugesichert werden würde, würde der Notar zwar sehen, dass es für das gesamte Flurstück eine Auflassungsvormerkung gibt - dann aber auf Grund der (Karten-)Anlagen der Kaufverträge erkennen können, ob die Auflassungsvormerkung für Teilstück A den Kaufvertrag für Teilstück B beeinträchtigt oder nicht.

Die Auflassungsvormerkung ist also zunächst mal nur eine Warnleuchte für den (nächsten) Notar, dass es zeitgleich einen anderen grundbuchlichen Vorgang am Grundstück gibt, den man ggflls. zu beachten oder auch abzuwarten hat.

MfG
Dirk Grafe
auflassungsvormerkunggrundstückbaugenehmigungfortführungsnachweiskaufvertragteilungnotar