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ᐅ Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag


Erstellt am: 26.09.16 20:05

Henrik081712326.09.16 21:18
na irgendwann ist ja nur noch Restsumme X offen dich ich dann auf einmal zahlen will, ja.
ypg26.09.16 22:37
Dein aufgeschriebener Wortlaut in#5 bezieht sich _nicht_ auf Sondertilgung!
VFE bzw. vorzeitige Rückzahlungen können so wie bei Dir (oder anders) geregelt sein, vertraglich vereinbarte Sondertilgung sind anders geregelt, zB ohne Entschädigungen.
MM/mW
Henrik081712326.09.16 23:00
was ist denn der unterschied zwischen Sondertilgung und dem:

Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
77.willo26.09.16 23:28
Nichts. Deines ist einfach so verklausuliert dass es sich wie ein Vorteil anhört.
ypg26.09.16 23:32
Henrik0817123 schrieb:
was ist denn der unterschied zwischen Sondertilgung und dem:

Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Du musst Dir Deinen Vertrag schon selbst etwas in der Gesamtheit anschauen. Bruchstücke hier zu zitieren, ohne die Gesamtheit zu betrachten, bringt nicht viel, zumindest nicht für uns, die Du fragst.

Aber: ich als Nicht-Bänker weiss, dass So Ti im Vertrag vereinbart sind oder auch nicht. Zumindest zahlst Du darauf keine Entschädigung, weil ja die Sondertilgung ein Bestandteil des Vertrages ist, meist auch mit einer Max-Summe prozentual des Darlehenswert festgelegt (zb. 5% jährlich). Also nicht "ganz" oder "vorzeitig". Da gibt es auch keinen Schaden für die Bank, noch Verwaltungskosten oder ähnliches, was sich die Bank im Nachhinein bezahlen lässt.

Ein Bänker mag mich gern besser ausformulieren 😉

Ich gehe mal davon aus, dass in Deinem Vertrag keine Sondertilgung vereinbart ist?!
Henrik081712326.09.16 23:55
also ganz oder teilweise zurückzahlen ist doch Sondertilgung!? Sogar das beste was es gibt, ohne % Beschränkung oder sonst was?
sondertilgungvertragbänker