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ᐅ Kauf einer Baulücke, was klären vor Kauf?


Erstellt am: 03.09.16 14:55

R
rretsiem
03.09.16 14:55
Hallo,

mitlesen im Forum mache ich schon eine ganze Weile.
Nun haben wir über das Baulückenkataster ein Grundstück (erschlossen) gefunden welches uns gefällt. Mit dem Eigentümer stehen wir auch schon in Kontakt dazu.

Bebaut werden darf nach §34 Baugesetzbuch, es handelt sich um ein schmales langes Grundstück mit Südhanglage (ca. 500qm). Ich habe mal einen Ausschnitt aus dem Geoportal Bayern angehängt mit Flurgrenzen (das rote markierte ist es).

Folgende Fragen habe ich vorher und weiß nicht so recht wie und an wen man sich wenden kann.

- Grundstück wurde Anfang der 70er Jahre erschlossen und liegt seitdem brach
- Vermessungsdaten, muss ich beim Bauamt anfragen und bezahlen?
- Bodengutachten ist nicht vorhanden
* Im Forum habe ich bereits gelesen das es sinnvoll ist hier vor dem Kauf eines zu machen, bzw. die Nachbarn zu fragen.
-

Laut §34 muss ich ja in Bayern 3m Abstand halten, Garagen nicht (wenn genehmigt). Nun gibt es aber folgende Besonderheit:
Das Grundstück ist auf der rechten Seite (von oben) bis an die Grundstücksgrenze mit einem Haus bebaut, keine Fenster auf dieser Seite vom Nachbarn. Kann ich jetzt davon ausgehen (Bauvoranfrage, Nachbar?) das ein Bauvorhaben auch so genehmigt wird das ich an das Haus des Nachbarn direkt anbauen darf?
Ich frage weil bei einem Abstand von 3m durch das schmale Grundstück ja noch mehr Platz verloren gehen würde und eine sinnvolle Bebauung dann nicht mehr möglich ist. (Bleiben 8m übrig bis linke Grundstück-Grenze, -3m Abstand wären 5m…).

Da wir das gern vor dem Kauf klären würden, wie ist sinnvoll vorzugehen, weil Kauf und dann feststellen das nicht direkt angebaut werden darf wäre teuer und nutzlos.

Vielen Dank!

Luftbild eines Baugrundstücks mit gelben Grenzlinien und rotem Grundstück
S
Steven
03.09.16 16:21
Hallo

du kannst da als Doppelhaushälfte direkt dran bauen. Wahrscheinlich musst du die Höhe und Breite vom Nachbarn übernehmen. Evtl. auch die Hausform.
Sonst würde die Randbebauung deines Nachbarn keinen sinn machen. Auf der anderen Seite musst die die Abstandsfläche einhalten.

Steven
T
toxicmolotof
04.09.16 01:24
Alternativ könnte es natürlich sein, dass eine Abstandsflächenbaulast auf "Eurem" Grundstück liegt... Dann müsstet ihr sogar 6m Abstand einhalten...

Auf jeden Fall ins Baulastenverzeichnis Einblick nehmen (lassen).
D
DG
04.09.16 16:42
toxicmolotow schrieb:
Alternativ könnte es natürlich sein, dass eine Abstandsflächenbaulast auf "Eurem" Grundstück liegt... Dann müsstet ihr sogar 6m Abstand einhalten...

Auf jeden Fall ins Baulastenverzeichnis Einblick nehmen (lassen).

Jein. Selbst wenn die Abstandsflächenbaulast ruhen würde, wäre sie bei vorgeschriebenem Anbau an das vorhandene Haus (geschlossene Bebauung bzw. Anpassung an die Umgebung) zu löschen. Falls nicht, wäre das Grundstück nahezu wertlos.

@rretsiem: das kriegt man aber schnell raus, einfach beim Bauamt oder - wenn ihr schon einen habt - beim Architekten anrufen.

MfG
Dirk Grafe
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