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ᐅ Feinjustierung Fußbodenheizung im Neubau über Gewährleistung? Erstbezug


Erstellt am: 28.05.16 09:10

fraubauer28.05.16 09:10
Schönen guten Tag.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat aus der Praxis geben.
Ich ziehe ja bald in eine neue ETW (Kfw70, Pellets, Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwasser)
eines Mehrfamilienhauses ein.

Wird in der Regel die Heizung korrekt eingestellt oder Anfangs eine Art Grundeinstellung.
Ich werde ja die erste Zeit keine Heizung bis zum Herbst benötigen.
Auch läuft die Heizung zur Übergabe ja nicht.
Weiß also nicht, ob die Fußbodenheizung überhaupt geht bzw. ob die korrekt eingestellt ist.

Da ich Laie bin, weiß ich ja auch nicht, ob diese -falls justiert- überhaupt korrekt eingestellt ist.

Fällt eine Justierung der Fußbodenheizung zur Gewährleistung? Oder darf mir dann der Heizungsbauer eine Rechnung
ausstellen?

Und darf ich den Heizungsbauer oder BT nach einer "Heizungs/Einstellungskurve" fragen? Die könnte ich dann mal von einem Heizungsbauer anschauen lassen.

Besten Dank
erika
Mycraft28.05.16 09:29
Also wahrscheinlich ist nur eine große Einstellung nach Berechnung des Wärmebedarfs vorhanden.

Mehr wirst du auch nicht bekommen, denn so funktioniert die Fußbodenheizung ja...auch wenn das nicht unbedingt effizient ist.

Alles andere, sprich: hydraulischer Abgleich, Anpassung an dein Wohnverhalten etc. ist dir überlassen und, ob du es machst oder nicht ist dein Vergnügen.
Tom160728.05.16 10:37
meines wissens ist ein Hydraulischer Abgleich seit 09/2015 beim Neubau verpflichtend. Zumindest laut Energieagentur. Geregelt ist das hier
DIN 4701 / 10
VOB/C - DIN 18380 Absatz 3.1.1 und 3.5.1

Im übrigen ist der Hydraulische Abgleich bei einer FB Heizung mit Einzelraumregelung an sich Sinnfrei. Ausser vielleicht bei mehreren Kreisen je Raum.
Mycraft28.05.16 11:14
Ja sicher ist der verpflichtend, allerdings fragt sich inwieweit das auch durchgeführt wird. Wie ich schon geschrieben hatte läuft es ja in der Regel so ab, dass ein Ingenieur die Anlage berechnet und dem Heizungsbauer die Ergebnisse mitteilt á la: Kreis 1 5-Umdrehungen oder 0,5L/min und Kreis 2 10-Umdrehungen 1L/min

Diese Einstellung wird dann vorgenommen und ist dann eben die grobe Einstellung zu Erreichung der nötigen Temperaturen.

Allerdings ist eine Effiziente Heizung was anderes...der erste grobe Hydraulische Abgleich ist eben nur der erste Schritt. Danach heisst es das Verhalten beobachten und Feineinstellen. Was aber in den Rahmen des eigenen Vergnügens fällt.
Tom1607 schrieb:
Im übrigen ist der Hydraulische Abgleich bei einer FB Heizung mit Einzelraumregelung an sich Sinnfrei.

Du meinst das sicherlich so, allerdings ist wiederum eine effiziente Heizung genau das Gegenteil.

De Satz sollte demnach so lauten: "Eine Einzelraumregelung ist bei einer hydraulisch abgeglichenen Fußbodenheizung sinnfrei."
Tom160728.05.16 12:45
: ich stimme dir zu das die Einzelraumregegelung bei einer vernünftig ausgelegten und eingeregelten FB Heizung sinnfrei ist. aber das scheitert schon an 2 Punkten 1.Die ERR ist vorgeschrieben (Haben halt wieder mal Bürokraten aufgrund von Lobbyarbeit entschieden) und 2. die Heizis in der Regel die Abstände der Rohre größer machen und dafür die Vorlauftemperatur ans obere limit legen um die Energie zu bekommen. Aber Kunde schaut halt auf den Preis und geht zum billigsten (=>mehrkosten bei der Anschaffung aufgrund größere Rohrlänge und evtl mehr Heizkreisen). Die wenigsten kennen doch die Zusammenhänge zwischen Vorlauftemperatur und Rohrabstand ....
Mycraft28.05.16 13:28
Tom1607 schrieb:
1.Die ERR ist vorgeschrieben

Naja nicht wirklich...du kannst dich jederzeit von dem Unsinn Befreien lassen.
Tom1607 schrieb:
2. die Heizis in der Regel die Abstände der Rohre größer machen und dafür die Vorlauftemperatur ans obere limit legen um die Energie zu bekommen

Auch nicht wirklich...hier kommt es auf den Einzelfall an und nicht jeder ist ein schwarzes Schaf und spart hier am falschen Ende.
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